Erlass des Ministeriums: Cannabis-Verbot für Polizisten in Dienstzeit

Innenminister Herbert Reul sprach diese Woche ein Verbot von Cannabis
für Polizisten an - wofür es tatsächlich bereits einen sogenannten
Erlass gibt. Das interne Papier gibt klare Regeln vor.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Innenministerium hat in einem Erlass an
alle Polizeibehörden in NRW klargestellt, dass Beamte im Dienst nicht
kiffen und auch nicht berauscht zur Arbeit kommen dürfen. Der Erlass,
der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht allerdings auch
Ausnahmen vor. Der «Kölner Stadt-Anzeiger» hatte zuvor über das
interne Papier berichtet.

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Mittwoch gegenüber den
«Westfälischen Nachrichten» gesagt, dass er den Polizistinnen und
Polizisten den Cannabis-Konsum verbieten müsse: «Einfach um rechtlich
auf Nummer sicher zu sein und keinen Spielraum bei der Frage zu
haben.» Tatsächlich hatte das Innenministerium bereits am 28. März -

also wenige Tage vor Inkrafttreten der Teil-Legalisierung am 1. April
- einen entsprechenden ersten Erlass verschickt.

In dem zweiseitigen Papier heißt es unter anderem: «Allen
Bediensteten und Beschäftigten der Polizei ist es im Dienst
untersagt, berauschende Mittel zu konsumieren. Dies betrifft
insbesondere den Konsum von Cannabis.» 

Man dürfe auch nicht «unter dem Einfluss dieser berauschenden Mittel»

zur Arbeit kommen. Besonders nicht, wenn man eine Dienstwaffe habe
oder am Steuer eines Streifenwagens sitze. «Ausnahmen aus
dienstlichen oder medizinischen Gründen sind gesondert zu regeln», so
der Erlass. Er endet mit den Worten: «Weitere Regelungen folgen.»

Zu der Frage, ob Polizisten in ihrer Freizeit kiffen dürfen (wenn sie
danach unberauscht zum Dienst kommen), steht in dem Erlass nichts.
Der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens,
hatte solch eine hypothetische Regelung gegenüber dem WDR auch schon
stark in Zweifel gezogen: «Dann müsste es auch ein generelles
Alkoholverbot für die Polizei geben.» 

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