Bewährungsstrafe für Mann wegen Fälschung von Corona-Impfnachweisen

Oldenburg (dpa/lni) - Im Prozess um den Verkauf gefälschter
Corona-Impfnachweise ist der geständige Angeklagte am Dienstag zu
zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte ein
Sprecher des Landgerichts Oldenburg auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur mit. Bestraft wurde der Angeklagte, der vor
Prozessbeginn 33 Jahre alt war, wegen mehr als 80 Fällen der
Urkundenfälschung im besonders schweren Fall. Er muss außerdem eine
Geldstrafe von 210 Tagessätzen je 25 Euro zahlen. 15 000 Euro, die er
mit dem Verkauf verdient haben soll, werden zudem eingezogen. Die
Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben des Gerichts unter anderem eine
Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung eine
Bewährungs- und Geldstrafe. 

Der Angeklagte hatte die Tat nach Angaben des Gerichts während des
Prozesses gestanden. Er habe damit seinen Angaben zufolge vor allem
anderen Impfgegnern helfen wollen. Die Dokumente soll er zwischen
Herbst 2021 und Frühjahr 2022 von Delmenhorst aus über Telegram
verkauft haben. Der Prozess hatte etwa Anfang März begonnen.