Gesundheitsministerium weist Rechnungshofkritik zurück

Durfte das Bundesgesundheitsministerium eine Werbeagentur mit einer
Corona-Impfkampagne beauftragen oder nicht? Der Bundesrechnungshof
sieht das kritisch - das Ministerium nicht.

Berlin (dpa) - Das Gesundheitsministerium hat Kritik des
Bundesrechnungshofs an seiner Praxis bei der Auftragsvergabe an eine
Werbeagentur und bei der Einstufung von Unterlagen als vertrauliche
Verschlusssache zurückgewiesen. Man teile die Einschätzung des
Bundesrechnungshofes «ausdrücklich nicht», sagte ein
Ministeriumssprecher am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in
Berlin. Die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben seien erfüllt
gewesen. «Das haben wir auch schon ausführlich im Parlament auf
entsprechende Anfragen dargelegt.»

Hintergrund ist die Auftragsvergabe für die Corona- Impfkampagne «Ich
schütze mich». Nach einem Bericht der «Welt» deutet aus Sicht des
Bundesrechnungshofes alles darauf hin, dass das
Gesundheitsministerium selbst die SPD-Wahlkampfagentur BrinkertLück
damit beauftragt habe. Damit sei das Wettbewerbsrecht unzulässig
ausgehebelt worden. Rechtlich korrekt wäre dieses Vorgehen nur dann
gewesen, wenn im Rahmenvertrag zwischen dem Ministerium und seiner
damaligen Hausagentur Scholz & Friends eine Klausel stünde, die es
dem Ministerium gestatte, selbst einen Subunternehmer zu
beauftragen. 

Zur Einstufung von Unterlagen als Verschlusssache erklärte der
Bundesrechnungshof dem Bericht zufolge, dass diese auf das notwendige
Maß zu beschränken  seien.  

Der Ministeriumssprecher erklärte, dass die Unterbeauftragung der
Agentur BrinkertLück sei mündlich mit der Rahmenvertragsagentur
Scholz & Friends erfolgt. Die Vorgaben seien damit eingehalten
worden.

Dagegen sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino
Sorge (CDU), zu «Welt», die Vorwürfe gegen das Ministerium von Karl
Lauterbach (SPD) wögen schwer. «Pflichtverstöße und
Vertuschungsversuche kennzeichnen die Vergabe der Impfkampagne durch
Lauterbach.»

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