Soldat verweigert Corona-Impfung - Berufungsprozess nach Freispruch Von Angelika Resenhoeft, dpa
Corona spielt im alltäglichen Leben nur noch eine untergeordnete
Rolle. Die Justiz beschäftigt sich aber weiter mit dem Virus - in
Schweinfurt beispielsweise wegen eines Soldaten, der sich trotz
Befehls nicht impfen ließ.
Schweinfurt (dpa/lby) - Nach dem Freispruch eines Bundeswehrsoldaten
trotz Verweigerung der vorgeschriebenen Corona-Impfung beschäftigt
sich nun das Landgericht Schweinfurt mit dem Fall. Am kommenden
Dienstag (19. März) wird in der Sache neu verhandelt und geklärt, ob
das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom vergangenen Juli
Bestand hat.
Der 27 Jahre alte Angeklagte, seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit und im
Herbst 2023 vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden, war zum
Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt. Im Jahr
2022 soll er nach Angaben des Amtsgerichts die Corona-Impfung
mehrfach verweigert haben - aus Angst vor Nebenwirkungen des
Impfstoffs. Zudem habe er sich Anfang 2021 mit dem Virus infiziert
und glaube, ausreichend immunisiert zu sein, begründete der
Angeklagte vor Gericht. Impfgegner sei er nicht, vielmehr habe er
sich für alle von der Bundeswehr verlangten Impfungen entschieden.
Impfungen sind für Soldaten Pflicht
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von
Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen
Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern,
Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das
Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die
allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und
weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt,
muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
«Insgesamt wurden 71 Soldatinnen und Soldaten entlassen, die eine
duldungspflichtige Schutzimpfung gegen Covid-19 verweigert haben»,
teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums wenige Tage vor
der Berufungsverhandlung mit. «Grundsätzlich gilt, dass unabhängig
vom Ausgang eines strafrechtlichen Verfahrens ein Soldat
disziplinarrechtlich belangt werden kann.» Es sei daher möglich,
«dass für dieselbe Handlung trotz Freispruch durch ein Strafgericht
und Eintritt der Rechtskraft eine disziplinarrechtliche Ahndung
erfolgt».
Im vergangenen Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)
im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten
vorerst festhalten. «Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder
lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht
gekommen.»
Meist Geldstrafen wegen verweigerter Corona-Impfung
Weil etliche Soldaten bundesweit die Corona-Impfung verweigerten,
klagten Staatsanwaltschaften sie wegen Gehorsamsverweigerung an.
Bisher ist kein Fall öffentlichkeitswirksam bekannt, bei dem ein
Angeklagter in einem solchen Fall rechtskräftig freigesprochen wurde.
In der Regel wurden die Soldaten mit Geldstrafen belegt.
Die Richterin am Amtsgericht Bad Kissingen wies bei ihrer
Entscheidung für einen Freispruch im Juli 2023 unter anderem auf die
Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender
Infektionsraten und bekannter Nebenwirkungen hin. Die
Befehlserteilung war damals nach Überzeugung des Gerichts nicht
verhältnismäßig.
Vielmehr hätte überprüft werden müssen, inwieweit weitere Impfungen
als zwingende
Basisimpfungen für alle Soldatinnen und Soldaten bei einer
Nutzen-Risiko-Abwägung ermessensgerecht sind und der Verhütung oder
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Schließlich sei auch die
im März 2022 vom Bundestag eingeführte Impfpflicht für Mitarbeiter in
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht über das Jahr hinaus
verlängert worden.
Im September 2023 hatte das Gericht einen weiteren Soldaten
freigesprochen, der ebenfalls keine Corona-Impfung wollte und wegen
Gehorsamsverweigerung angeklagt war. Der Mann war Anfang Januar 2022
in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen
Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt.
Anklage akzeptierte Urteile vom Amtsgericht nicht
Gegen beide Urteile legte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Berufung
ein - nun kommt es zur ersten Verhandlung am Landgericht. Für die
Bundeswehr arbeitete der Angeklagte, um den es am Dienstag geht, seit
Ende September 2023 nicht mehr - sein Dienstverhältnis endete
vorzeitig. Ob er entlassen wurde, war zunächst unbekannt.
Die Kleine Strafkammer des Landgerichts könnte noch am Dienstag
entscheiden. Gegen das Urteil ist dann Revision zum Bayerischen
Obersten Landesgericht möglich.
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