BGH: Geld zurück bei Stornierung wegen Corona-Beherbergungsverbot

Karlsruhe (dpa) - Wer wegen eines in Coronazeiten erlassenen
Beherbungsverbots eine Hotelbuchung nicht wahrnehmen kann, hat
Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung. Das stellte der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar und gab damit einem
Reiseunternehmer recht, der gegen einen Hotelbetreiber geklagt hatte.
 Der Mann hatte 2019 - vor Ausbruch der Corona-Pandemie - für
Gruppenreisen in Niedersachsen Übernachtungen inklusive diverser
Mahlzeiten gebucht und eine Anzahlung geleistet. Mitte März 2020 aber
verständigten sich die Bundesländer darauf, wegen der
Ansteckungsgefahren Übernachtungen in Hotels zu verbieten. 

Das Hotel selbst stornierte daraufhin die Buchung, buchte die
Anzahlung dann aber auf ein Gutscheinkonto um. Dagegen hatte sich der
Reiseunternehmer schon in der Vorinstanz erfolgreich gewehrt. Die
Revision dagegen wies der BGH mit am Dienstag veröffentlichtem
Beschluss zurück. Eine Verschiebung der Reisen auf einen Zeitraum
nach der Aufhebung des Beherbergungsverbots habe dem Kläger nicht
zugemutet werden können, hieß es. Es sei überdies damals gar nicht
absehbar gewesen, wie lange die Pandemie dauern werde. (Az.: XII ZR
123/22)

 

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