Entlastungen bei Pflegekosten - Trotzdem Warnung vor «Kostenlawine» Von Sascha Meyer, dpa
Schon seit Jahren wird die Pflege für Millionen Menschen teurer und
teurer. Jetzt kommen beschlossene Anhebungen in Milliardenhöhe, um
die Belastungen abzumildern. Doch wie stark wirkt die Kostenbremse?
Berlin (dpa) - Angesichts immer höherer Kosten für die Pflege greifen
mit dem Jahreswechsel Entlastungen für Pflegebedürftige zu Hause und
im Heim. Das zuletzt 2017 angehobene Pflegegeld ist zum 1. Januar um
fünf Prozent gestiegen, festgelegt durch ein Gesetz der
Ampel-Koalition. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die
nicht in Einrichtungen leben. Außerdem wurden zum 1. Januar
Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen erhöht.
Der selbst zu zahlende Anteil für die reine Pflege soll damit
deutlicher reduziert werden als bisher.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Anhebungen als
zu gering. Vorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur:
«Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen
pflegebedürftigen Menschen daheim.» Die Erhöhung des Pflegegelds sei
«so gut wie wirkungslos». Schon die Preissteigerungen der vergangenen
Monate seien damit kaum ausgeglichen. Von den Betroffenen allein zu
stemmen seien auch weiter steigende Löhne und davongaloppierende
Energiekosten, die von der Bundesregierung nicht ausgeglichen würden.
Minister Karl Lauterbach (SPD) müsse dafür sorgen, dass die Erhöhung
des Pflegegelds dem Grundbedarf der Hilfsbedürftigen gerecht werde.
Die im Frühjahr beschlossene Reform soll 6,6 Milliarden Euro pro Jahr
zusätzlich mobilisieren und die Pflegeversicherung vorerst bis 2025
finanziell absichern. Dazu wurde in einer ersten Stufe zum 1. Juli
der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte erhöht, für Kinderlose noch
etwas mehr. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf
den Arbeitnehmeranteil - weniger Beitrag als zuvor. In einer zweiten
Stufe gibt es nun seit 1. Januar mehrere Entlastungen. Ein Überblick:
Pflege zu Hause
Das zuletzt vor sieben Jahren angehobene Pflegegeld steigt um fünf
Prozent. Über die Verwendung können Pflegebedürftige selbst
entscheiden - viele geben es als Anerkennung an pflegende Angehörige
weiter. Ebenso um fünf Prozent angehoben werden ambulante
Sachleistungen für die Betreuung durch Pflegedienste. Die genauen
Beträge hängen vom Pflegegrad ab. Zum Beispiel steigt laut Verband
der Ersatzkassen mit Pflegegrad drei das Pflegegeld von 545 Euro auf
573 Euro - und der Betrag für Sachleistungen von 1363 auf 1432 Euro.
Pflege im Heim
Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und
Bewohner je nach Aufenthaltsdauer werden erhöht. Den Eigenanteil für
die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5
Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten
um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70
Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als
die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine
Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft,
Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn Beschäftigte sich um die Pflege naher Angehöriger kümmern müss
en
und deshalb nicht zur Arbeit gehen, können sie eine
Lohnersatzleistung beantragen. Bisher war das überhaupt nur für zehn
Arbeitstage je pflegebedürftiger Person möglich, nun für bis zu zehn
Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Transparenz
Pflegebedürftige können jetzt von ihrer Pflegekasse verlangen,
halbjährlich eine Übersicht über in Anspruch genommene Leistungen und
deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind laut Ministerium so
aufzubereiten, dass auch Laien sie verstehen können.
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