Mehr Pflegegeld und höherer Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Berlin (dpa) - Mit dem Jahreswechsel werden Pflegebedürftige und
deren Angehörige stärker entlastet. Das Pflegegeld in der häuslichen

Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 wurde um fünf Prozent angehoben.
Je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr.
Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf
Prozent gestiegen. Wer Angehörige pflegt, hat nun zudem jährlich
Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je
pflegebedürftiger Person.

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die
Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in
vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im
Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Patientenschützer kritisieren die Erhöhungen aber als zu gering:
Schon die Preissteigerungen der vergangenen Monate würden damit kaum
ausgeglichen.

Außerdem können Versicherte nun von ihrer Pflegekasse verlangen,
halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen

Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Kassen müssen diese
Informationen so aufbereiten, dass auch Laien sie verstehen können.

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