Masken-Affäre: Mehr als vier Jahre Haft für Politikertochter Tandler

Andrea Tandler verdiente mit Corona-Maskengeschäften spektakuläre
Summen. Erst einmal hat sie davon aber nichts - sie muss in Haft.

München (dpa) - Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler
muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung
für vier Jahre und fünf Monate in Haft. Ihren mitangeklagten
Geschäftspartner N. verurteilte das Landgericht München I am Freitag
zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den
Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen
am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens
gefordert, das wären bei Tandler vier Jahre und neun Monate und bei
N. vier Jahre gewesen. Die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am
unteren Rand plädiert, das wären bei Tandler vier Jahre und drei
Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen
bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler.
Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen
Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des
Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich
genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt
versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Den insgesamt
entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft
zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert.

Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen
zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt,
konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung.
Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften
nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur
Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig.
Allerdings war München damals der «Ort der Geschäftsleitung».

Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt.
Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung der Schenkungssteuer und
Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht am Dienstag eingestellt.

Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten wurden am Freitag gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt - dem Vorschlag des Gerichts hatte
zuletzt auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Damit kommen beide
nach rund elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Haftantritt zunächst
auf freien Fuß. Tandler, die unter gesundheitlichen Problemen leidet,
wird sich nach Angaben ihrer Anwältin voraussichtlich erneut
operieren lassen müssen.

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