Kabinett beschließt Änderung im Psychiatriegesetz
Hannover (dpa/lni) - Die Landesregierung will das niedersächsische
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ändern.
Gegen ihren Willen können Menschen nur unter strengen Auflagen in
psychiatrische Kliniken eingewiesen werden. Bisher musste in
Niedersachsen vor diesen vorläufigen behördlichen Unterbringungen ein
Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ein entsprechendes
Zeugnis ausstellen, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Nach dem am Montag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen
künftig alle approbierten Ärztinnen und Ärzte ein solches Zeugnis
ausstellen können. Hintergrund sei der Mangel an Medizinern mit der
Spezialisierung Psychiatrie, hieß es. Zulässig ist die Maßnahme nur,
wenn von der betroffenen Person infolge einer psychischen Krankheit
eine Gefahr für sie selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf
andere Weise nicht abgewendet werden kann.
«Eine behördliche Unterbringung ist immer ein Eingriff in die
Grundrechte», sagte Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi
(SPD). Deshalb sei es wichtig, dass die betroffenen Menschen zuvor
von einer Ärztin oder einem Arzt begutachtet würden. Bisher hätten
Menschen oft ohne vorherige ärztliche Begutachtung in eine
psychiatrische Klinik eingeliefert werden müssen, weil auf
Psychiatrie spezialisierte Mediziner fehlten.
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