Notfallplan für ärztlichen Bereitschaftsdienst läuft an
Die Arztsuche im Südwesten wird in den kommenden Wochen schwieriger.
Zumindest außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende. Denn nach
einem Urteil läuft der ärztliche Notdienst selbst im Notfallmodus.
Bereits von Mittwoch an müssen manche Praxen schließen.
Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einer weitreichenden Entscheidung des
Bundessozialgerichts läuft im Südwesten ein Notfallplan für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Die Menschen im Land müssen sich
in nächster Zeit voraussichtlich auf längere Wartezeiten und vollere
Praxen einstellen - insbesondere am Wochenende und außerhalb der
Sprechzeiten. Wie lange die Notfallmaßnahmen der Kassenärztlichen
Vereinigung (KVBW) gelten sollen, war zunächst nicht bekannt.
Geschlossen bleiben von Mittwoch an demzufolge die Notfallpraxen in
Geislingen, Buchen, Schorndorf, Möckmühl, Künzelsau, Bad Säckingen,
Schopfheim sowie in Kirrlach, einem Stadtteil von Waghäusel. Zudem
kommt es zu Einschränkungen in Mühlacker, Bietigheim-Bissingen,
Rastatt, Singen, Herrenberg und Villingen-Schwenningen. Dort machen
die Notfallpraxen unter der Woche gar nicht mehr oder nur noch
teilweise auf, sondern konzentrieren sich auf das Wochenende und
Feiertage. Darüber hinaus gelten in vielen weiteren der 115
Notfallpraxen im Land nun verkürzte Öffnungszeiten.
Hintergrund der Maßnahmen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein
Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter
Poolarzt einem von der Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt.
Die KVBW kündigte nach der Entscheidung daher an, mit «sofortiger
Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte» zu
beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht
weitergeführt werden.
Vor dem Urteil haben laut KVBW rund 3000 Poolärzte etwa 40 Prozent
der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen
Hausbesuche übernommen - und so die niedergelassenen Ärzte entlastet.
Ihr Wegfall könne nicht schnell kompensiert werden. Der Notdienst
soll weiter sichergestellt sein - aber nicht im bisherigen Umfang.
Nicht betroffen von den Maßnahmen sind gebietsärztlich organisierte
Dienste wie der augenärztliche und der HNO-Notfalldienst. Auch die
Kindernotfallpraxen bleiben bestehen. Der Rettungsdienst und die
Notaufnahmen sind ebenfalls nicht betroffen. Mehrere Verbände hatten
zuletzt aber befürchtet, dass nun mehr Menschen in die Notaufnahmen
gehen werden - auch ohne triftigen Grund.
Die künftige Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land
war zunächst offen. «Das werden wir erst entscheiden, wenn uns die
schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und wir alle Details kennen»,
hatte KVBW-Vorständin Doris Reinhardt am Dienstag mitgeteilt.
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