Anklage nach fragwürdiger Behandlung mit Blutegeln
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen fragwürdiger Behandlungen mit
Blutegeln hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 34
Jahre alten Therapeuten erhoben. Wie Behördensprecherin Nadja Niesen
am Freitag mitteilte, geht es um gewerbsmäßigen Betrug,
Körperverletzung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Der
Anklage zufolge soll der in Frankfurt-Griesheim ansässige
Angeschuldigte zwischen 2019 und Mai dieses Jahres in 14 Fällen
Blutreinigungen mittels Rasierklingen, Glashauben und lebenden
Blutegeln vorgenommen haben, obwohl er die dafür erforderliche
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht besessen habe.
Bei dieser Blutreinigungsbehandlung handelte es sich laut Niesen um
eine traditionelle islamische Anwendung. Bereits 2019 sei der
34-Jährige wegen ähnlicher Taten zu einer Geldstrafe verurteilt
worden, was ihn jedoch nicht gehindert habe, sofort wieder neue
Straftaten zu begehen. Zu den neuen Vorwürfen äußerte sich der Mann
bislang nicht - Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Frankfurt
stehen noch nicht fest.
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