Gericht: Behörde darf Nachweis für Masernimpfung fordern

Berlin (dpa/bb) - Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen
Nachweis über eine Masernimpfung fordern - und dabei auch mit einem
Zwangsgeld drohen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren
Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Damit
blieben Beschwerden von Eltern einer Schülerin und zwei Schülern
gegen das Vorgehen des Gesundheitsamtes des Bezirks Treptow-Köpenick
erfolglos. (Az.: VG 14 L 210/23 und VG 14 L 231/23)

Die Behörde hatte nach Gerichtsangaben von den Schülern jeweils einen
Nachweis über eine Masernimpfung verlangt und mit 200 Euro Zwangsgeld
gedroht, falls das entsprechende Dokument nicht vorgelegt werde.
Dabei berief sich das Gesundheitsamt auf die Gefährlichkeit der
hochansteckenden Viruserkrankung. Die Nachweispflicht käme eine
Impfpflicht gleich und sei verfassungswidrig, argumentierten die
Eltern. Mit der Impfung gingen erhebliche gesundheitliche Risiken
einher und sie könnten diese nicht gegen den Willen ihrer Kinder
durchsetzen.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig
gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine
Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen
nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern
hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die
Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt.

Das Berliner Gericht stützte sich bei seinen Fällen auf diese
Entscheidung. Gegen die Beschlüsse können die Eltern in der nächsten

Instanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde
einlegen.

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