Guantánamo-Häftling in 9/11-Fall für verhandlungsunfähig erklärt

Washington (dpa) - Ein Militärrichter auf dem US-Stützpunkt
Guantánamo Bay hat einen nach den Terroranschlägen am 11. September
2001 angeklagten Gefangenen für verhandlungsunfähig erklärt.
Militärpsychiater und ein forensischer Psychologe hatten bei dem
jemenitischen Staatsbürger Ramsi bin al-Schibh eine posttraumatische
Belastungsstörung mit psychotischen Zügen und eine wahnhafte Störung

festgestellt, wie aus einem am Freitag veröffentlichten
Gerichtsdokument hervorgeht. Der Richter ordnete an, den Fall des
51-Jährigen von dem derzeit laufenden 9/11-Vorverfahren gegen vier
weitere Angeklagte abzutrennen.

Der Anwalt des Angeklagten hatte vor dem Militärgericht gesagt, die
psychischen Probleme seines Mandanten seien auf die Folter - darunter
Schlafentzug, Waterboarding und andere Formen brutalster Misshandlung
- zurückzuführen, die er während seiner Zeit als Gefangener des
US-Auslandsgeheimdienstes CIA durchlitten habe. So berichtete es die
«New York Times» aus dem Militärgericht. Nach Angaben der Zeitung
wurde Ramsi bin al-Schibh im September 2002 in Pakistan festgenommen.
Als «besonders wertvoller Gefangener» wurde er demnach etwa 1300 Tage
von der CIA festgehalten. 2006 wurde er in das berüchtigte
Gefangenenlager Guantánamo auf einer Militärbasis in Kuba überstellt.


Ramsi bin al-Schibh wird vorgeworfen, einer der Drahtzieher der
Terroranschläge vom 11. September 2001 gewesen zu sein. Er soll eine
Terroristenzelle in Hamburg mit aufgebaut zu haben, dessen Anführer
abkommandiert wurde, mit einem der beiden Flugzeuge ins World Trade
Center in New York zu fliegen. Bei den Anschlägen vom 11. September
2001 kamen in New York, am Pentagon in Washington und in Pennsylvania
fast 3000 Menschen ums Leben.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite