Hilfsfristen für Rettungsdienste - Eilantrag gegen Land nach Urteil
Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einem Urteil, mit dem die Hilfsfristen aus
dem baden-württembergischen Rettungsdienstplan für unwirksam erklärt
wurden, wird der Druck auf das Innenministerium nun erhöht: Mit einem
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart wenden sich mehrere
Antragsteller dagegen, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem
Urteil für unwirksam erklärte Norm faktisch weiter anwende. Das
teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Es geht um die Zeit, in
der Rettungskräfte bei einem Notfall am Einsatzort sein sollen.
Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hatte die Hilfsfristen im
Rettungsdienstplan im Mai für unwirksam erklärt. Im
Rettungsdienstgesetz des Landes heißt es, die Hilfsfrist soll «aus
notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens
15 Minuten betragen». In den Rettungsdienstplan 2022 hingegen schrieb
das Ministerium: «Als Zielerreichung ist vom Einsatzannahmeende bis
zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen eine Zeit von 12
Minuten in 95 Prozent der Notfalleinsätze anzusetzen.»
Das Innenministerium teilte mit: «Der Vorwurf der Missachtung der
geltenden Rechtslage durch das Land ist nicht nachvollziehbar.» Die
Regelungen des Rettungsdienstgesetzes gelten demnach nach wie vor -
unabhängig vom Rettungsdienstplan. Aktuell arbeite das Ministerium an
einem umfangreichen Gesetzentwurf, der die Erkenntnisse aus dem
Urteil umsetze. Dieser solle noch im Herbst an den Landtag gehen. Die
Regelungen zur Hilfsfrist würden dabei so überarbeitet, «dass sie als
rechtssichere Planungsgrundlage für die bedarfsgerechte und
wirtschaftliche Vorhaltung in der Notfallrettung herangezogen werden
können», hieß es. Die Hilfsfrist sei kein Qualitätsindikator.
Die Kläger wollen möglichst kurze Fristen. Sie argumentierten, als
potenzielle Notfallpatienten in ihren Grundrechten - vor allem ihrem
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - betroffen zu sein.
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