Enkel tötet 100-Jährige mit Beil - Sieben Jahre Haft

Ein 37-Jähriger tötet seine 100 Jahre alte Großmutter in Hamburg
brutal mit einem Beil. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen.

Hamburg (dpa/lno) - Er sollte seine Großmutter pflegen, doch er
tötete die 100-Jährige mit einem Beil: Das Landgericht Hamburg hat
einen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
sieben Jahren verurteilt. Der 37-Jährige sei aufgrund einer
schizotypen Störung krank, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica
Koerner am Donnerstag. «Ihm mangelt es an der Fähigkeit, Mitleid zu
empfinden.» Das Urteil, das der Angeklagte ohne sichtbare Regung
anhörte, ist noch nicht rechtskräftig.

Im Frühjahr 2023 lebte die 100-Jährige noch in ihrer eigenen Wohnung
in Hamburg-Stellingen. Sie war dement, hilfsbedürftig und saß im
Rollstuhl. «In ein Heim wollte sie unter keinen Umständen», sagte
Koerner. Einst war ein Pflegedienst ganztägig zuständig. Doch auf
Wunsch des erwerbslosen Enkels, der früher in einem Chemiebetrieb
arbeitete, kam der Pflegedienst inzwischen nur noch vormittags. Der
Angeklagte, der weiterhin im Stadtteil Heimfeld wohnte, übernahm ab
mittags. Der Deutsche habe so einen Teil des Pflegegeldes bekommen,
sagte die Vorsitzende Richterin. Außerdem habe ihn die Großmutter
finanziell unterstützt.

In der Nacht zum 6. März erhielt der Angeklagte einen Anruf der
Polizei, die Nachbarn gerufen hatten, weil sie Klopfgeräusche bei der
alten Frau gehört hatten. Die Feuerwehr brach die Tür auf. Die
Beamten machten dem Mann klar, er solle kommen, die verwirrte und
hilfsbedürftige Frau könne nicht mehr allein bleiben. Ansonsten müsse

sie in ein Krankenhaus.

Wenig begeistert setzte sich der Enkel in ein Taxi. Nachdem die
Einsatzkräfte weg waren, spitzte sich die Situation zu. Der
Angeklagte sei mit der Pflege der dementen Frau überfordert gewesen
und habe für sich keine Handlungsalternativen gesehen, sagte Koerner.

Mit einem Beil in der Hand trat der Enkel an die Frau heran. Zur
Verteidigung habe sie noch einen Akku-Staubsauger ergriffen, der ihr
jedoch zu Boden gefallen sei. «Das brachte das Fass zum Überlaufen»,

sagte Koerner. Denn der Angeklagte hatte diesen erst wenige Tage
zuvor neu gekauft. Er hob das Beil und schlug mindestens 16 Mal auf
ihren Kopf und Hals.

Es kam zur Durchtrennung des Halsmarks im Bereich des zweiten und
dritten Halswirbels. Das Opfer erlitt einen Rückenmarksschock mit
Atemlähmung und starb schnell. Der nicht vorbestrafte Mann wählte
laut Gericht an dem Tatmorgen selbst den Notruf und erklärte, er habe
seine Großmutter getötet. Eine verminderte Schuldfähigkeit könne
nicht ausgeschlossen werden, betonte die Kammer.

Sie blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für
angemessen hielt. Die Verteidigerin hielt zur Überraschung der
Zuschauer auf Wunsch ihres Mandanten kein Plädoyer. Zuvor hatte sie
einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Plädoyers

gestellt, der aber abgelehnt wurde. Der Angeklagte wollte beim
sogenannten letzten Wort nichts mehr sagen.

Bei einem früheren Prozesstag hatte er sich kurz geäußert. Damals
habe der 37-Jährige erklärt, es tue ihm leid, sagte die Vorsitzende
Richterin. Er machte aber keine Aussage. Seine Begründung: Er wolle
die Totenruhe nicht stören und nicht den Eindruck erwecken, als wolle
er sich rechtfertigen.

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