Doch noch kein Urteil im Kölner Apothekerin-Prozess
Köln (dpa) - Im Prozess gegen eine Kölner Apothekerin wegen des Todes
einer Schwangeren und ihres Babys hat das Gericht am Donnerstag doch
noch kein Urteil verkündet. Stattdessen versetzte die 11. Große
Strafkammer am Kölner Landgericht das Verfahren zurück in die
Beweisaufnahme und erteilte den Prozessbeteiligten einen rechtlichen
Hinweis. Demnach zieht die Kammer auch eine Verurteilung der
52-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht.
Hintergrund des Falls ist der Tod einer Schwangeren und ihres per
Notkaiserschnitt zur Welt gebrachten Baby im September 2019. Damals
hatte die 28-Jährige bei ihrem Frauenarzt einen Routinetest auf
Schwangerschaftsdiabetes gemacht und dabei eine mit dem
Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigte Glukoselösung
getrunken. Wenig später kollabierte die Frau schwer vergiftet.
Stunden später starben sie und ihr Baby in einem Krankenhaus. Zu der
mutmaßlichen Verunreinigung soll es zuvor in der Apotheke gekommen
sein, in der die Angeklagte damals Geschäftsführerin war.
Laut Anklage soll die 52-Jährigen damals ab einem bestimmten
Zeitpunkt gewusst haben, dass eine Lidocainvergiftung vorgelegen
habe. Dennoch soll sie die behandelnden Ärzte der 28-Jährigen nicht
davon in Kenntnis gesetzt haben, um Schaden für den Ruf ihrer
Apotheke abzuwenden.
Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche wegen versuchten Mordes
durch Unterlassen eine zweieinhalbjährige Haftstrafe für die Deutsche
verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Nach Erteilung des rechtlichen Hinweises verlangten die Verteidiger
der 52-Jährigen Zeit, sich auf die neue rechtliche Situation
einstellen zu können.
Unterlassene Hilfeleistung wird mit Haft bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe geahndet. Das Gericht vertagte den Prozess auf kommenden
Donnerstag. Ob dann mit einem Urteil zu rechnen ist, blieb zunächst
unklar.
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