ASP-Sperrzonen im Südwesten nicht mehr nötig, im Osten vergrößert
Entwarnung im Südwesten, vergrößerte Beobachtungszone im Osten - die
Afrikanische Schweinepest ist weiter in Polen verbreitet und bedroht
damit auch Vorpommern.
Rieth (dpa/mv) - Trotz jüngster Entwarnung im Landkreis
Ludwigslust-Parchim besteht vor allem im Osten
Mecklenburg-Vorpommerns weiter Gefahr durch die Afrikanische
Schweinepest (ASP). Wie ein Sprecher des Landkreises
Vorpommern-Greifswald am Mittwoch bestätigte, wurde erst kürzlich
eine an der Grenze zu Polen eingerichtete Pufferzone weiter nach
Norden ausgeweitet. Grund seien neuerliche Fälle auf polnischer
Seite. Vor wenigen Tagen hatten die Verantwortlichen bekannt gegeben,
dass die verbleibenden Sperrzonen in Ludwigslust-Parchim aufgehoben
werden können.
Bei der Pufferzone im äußersten Osten des Bundeslandes handelt es
sich laut Landkreis um eine Art Beobachtungsgebiet - eine sogenannte
Sperrzone 1. Hier muss etwa verendetes Schwarzwild umgehend gemeldet
werden. Auch gibt es zusätzliche Zäune. Zusätzliche Maßnahmen für
Schweinehaltungen gebe es hingegen nicht. Strengere Maßnahmen wären
demnach etwa in Sperrzonen der Stufe 2 und 3 vorgesehen. Die
Pufferzone besteht bereits seit Herbst 2021 und wurde mehrfach
angepasst. Der Streifen reicht im Süden bis an die brandenburgische
Grenze und im Norden nach der neuesten Änderung bis in die Gemeinde
Luckow.
Nach Angaben des Schweriner Landwirtschaftsministerium gibt es
derzeit keine weiteren Sperrzonen in MV, die aufgrund von
ASP-Nachweisen eingerichtet werden mussten. Die Sperrzonen in
Ludwigslust-Parchim waren im November 2021 aufgrund von
ASP-Nachweisen bei Wildschweinen festgelegt worden und können nun
knapp ein Jahr nach dem letzten Nachweis aufgehoben werden.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.