Gutachter sieht Wiederholungsgefahr bei «Horrorhaus»-Täter
Paderborn (dpa) - Im Fall des Täters im sogenannten Horrorhaus von
Höxter sieht ein Gutachter eine große Wiederholungsgefahr seiner
schweren Straftaten. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb
von Monaten nach seiner Haftentlassung erneut derartige Taten begehen
würde, sagte am Mittwoch der Psychiater Prof. Johannes Fuß, der
Wilfried W. im Auftrag des Landgerichts Paderborn begutachtet hatte.
Er weise ein hohes Manipulationsgeschick und eine dissoziale
Persönlichkeitsstörung auf, so der Fachmann.
Wilfried W. hat in dem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner
ebenfalls verurteilten Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen gequält.
Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach
monatelangen Misshandlungen. Er war 2018 zu elf Jahren Haft
verurteilt worden.
In dem seit Ende August laufenden Prozess müssen die Richter
entscheiden, ob der heute 53-Jährige nach Verbüßen seiner Haftstrafe
in Sicherungsverwahrung kommt. Dafür muss eine hohe
Wahrscheinlichkeit zukünftiger erheblicher Straftaten vorliegen.
Bei seiner Untersuchung habe sich das Bild eines psychopathischen
Mannes gezeigt, der oberflächlich charmant und kindlich naiv
auftrete, sagte der Forensiker Fuß. «Unter der Oberfläche zeigt sich
ein gefühlskalter Mensch», der nicht in der Lage sei, Empathie für
seine Opfer oder Reue für die Taten zu zeigen. Stattdessen beharre er
selbst darauf, Opfer sadistischer Frauen geworden zu sein - eine
Einschätzung, die nicht im Einklang mit den festgestellten Taten zu
bringen sei und eine Therapie schwierig mache.
Einen zweiten Gutachter, der Wilfried W. ebenfalls untersucht hatte,
hielt die Verteidigung von W. am Mittwoch nach einem Disput für
voreingenommen. Sie beantragte, ihn wegen Befangenheit abzulehnen.
Außerdem wollen die Anwälte erreichen, dass die Sachverständige aus
dem ursprünglichen Verfahren als Zeugin aussagt. Sie war damals zu
der Einschätzung gekommen, dass W. Gut und Böse nicht unterscheiden
könne. Der Angeklagte war daraufhin 2018 als vermindert schuldfähig
eingestuft worden und kam in die Psychiatrie. Ein Gericht hob dies
2020 auf, nachdem Zweifel an seiner eingeschränkten
Steuerungsfähigkeit aufgekommen waren. Seither sitzt er im regulären
Strafvollzug. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.