Högel-Morde - Angehörige enthält kürzer Leistungen als gefordert

Celle (dpa/lni) - Im Fall der Högel-Morde erhält eine Angehörige
eines Opfers für einen kürzeren Zeitraum als gefordert
Hinterbliebenenrente. Es sei richtig, dass Leistungen nach vier
Jahren verjähren können, wenn eine Verwaltung keinen Fehler mache,
entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle.
Damit gab das Gericht einer zuständigen Berufsgenossenschaft recht,
wie es in einer Mitteilung von Montag heißt.

Die Berufsgenossenschaft hatte 2014 von den Vorgängen erfahren und
für die Zeit ab 2010 Hinterbliebenenrente gezahlt. Der Vater der
Klägerin war bereits 2003 gestorben. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Der Ex-Pfleger Niels Högel war 2019 wegen 85-fachen Mordes zu
lebenslanger Haft verurteilt worden. Er tötete Patienten, indem er
ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte.

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