Stiko: Impfempfehlungen gelten auch für angepassten Corona-Impfstoff
Berlin (dpa) - Für den neu angepassten Corona-Impfstoff hält die
Ständige Impfkommission (Stiko) an ihren bisherigen Impfempfehlungen
fest. Bestimmte Risikogruppen sollten sich nach wie vor durch eine
Auffrischungsimpfung schützen, teilte das Expertengremium am Montag
mit. Dazu zählen etwa Menschen ab 60, Menschen mit bestimmten
Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und
Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten. «Zu Beginn
der Impfsaison sollten sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit
einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion
vorzugsweise geimpft werden», hieß es.
Für gesunde Erwachsene gilt weiterhin: Wer zweimal gegen Sars-CoV-2
geimpft sowie geboostert oder infiziert wurde, hat aus Stiko-Sicht
eine Basisimmunität aufgebaut und muss erst einmal keinen weiteren
Booster einplanen. Auch bei gesunden Minderjährigen bleibt die Ansage
gleich - eine routinemäßige Corona-Impfung wird nicht empfohlen.
Seit Montag sollte ein neu angepasster Impfstoff in den Praxen
verfügbar sein. Das Präparat von Biontech/Pfizer wurde an die
Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst. Erreicht werden soll damit
besserer Schutz vor aktuell kursierenden Varianten, vor allem vor
schweren Corona-Verläufen und Krankenhausaufenthalten.
Ab Montag sollte zuerst das Präparat für Menschen ab 12 Jahren in die
Praxen kommen. Ab 25. September kann laut Kassenärztlicher
Bundesvereinigung der angepasste Impfstoff für Kleinkinder erstmals
geliefert werden, ab 2. Oktober das Präparat für Kinder zwischen fünf
und elf Jahren.
Geimpft werden soll der Stiko zufolge am besten im Herbst, da
Atemwegserkrankungen üblicherweise in der kalten Jahreszeit
auftreten. Mindestens zwölf Monate sollen in der Regel seit der
letzten Impfung oder Infektion vergangen sein.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.