«Nicht cool» - Experte befürchtet wachsenden Lachgas-Konsum

Einatmen und kurz high werden: Lachgas gilt manchen als relativ
harmlose Partydroge. Großbritannien und andere Länder in Europa gehen
härter gegen den leicht verfügbaren Stoff vor. Was sagen Berliner
Suchtexperten?

Berlin (dpa/bb) - Man kann Patienten damit betäuben, Schmerzen
stillen oder auch Sahne aufschäumen. Lachgas ist in den vergangenen
Jahren aber auch als Partydroge bekannt geworden. Ein Berliner
Suchtpräventionsexperte befürchtet eine künftig weitere Verbreitung
des Konsums, gerade bei Minderjährigen. «Das ist gerade ein ziemlich
gehyptes Thema», sagt Marc Pestotnik, Referent bei der der Berliner
Fachstelle für Suchtprävention. «Was uns umtreibt, ist der
Jugendschutz.»

Auch wenn man noch nicht volljährig ist, könne man hierzulande
relativ einfach an Lachgas kommen, etwa über das Internet, sagt
Pestotnik. Auch manche Spätis hätten die vermeintlich risikoarme
Substanz im Angebot. Sie wird etwa aus Luftballons inhaliert und hat
einen Rausch von wenigen Minuten zur Folge. Unter das
Betäubungsmittelgesetz fällt sie nicht. «Es gibt sogar verschiedene
Geschmacksrichtungen und Werbung, die auf Lachgas-Partys abzielt»,
sagt Pestotnik. Dies müsse eigentlich eingegrenzt werden. «Das ist
nicht cool, es muss nicht noch attraktiver werden.»

In Großbritannien soll die Substanz als Droge zum Jahresende verboten
werden. Bei unberechtigtem Besitz sollen im Zweifel bis zu zwei Jahre
Haft drohen. Die Niederlande haben den Besitz und Verkauf von Lachgas
bis auf Ausnahmen bereits verboten, auch Dänemark erließ strengere
Vorgaben. Und in Paris war es Minderjährigen den Sommer über
verboten, Lachgas in Teilen der Stadt dabei zu haben oder zu
konsumieren.

Wenn man das leicht süßlich schmeckende Lachgas einatmet, kann laut
Pestotnik eine gewisse Benommenheit folgen, auch Halluzinationen,
Heiterkeit, Euphorie und besseres Einfühlungsvermögen könnten spürb
ar
sein. Wie häufig Lachgas in Berlin für das kurze High konsumiert wird
und von welchen Gruppen, ist bisher nicht untersucht. Es gebe keine
Daten, sagt Pestotnik. Die Fachstelle sei aber etwa von Bezirken
schon nach Postern zum Thema gefragt worden und habe Erfahrungswerte
aus Veranstaltungen an Schulen. «Von Schülerinnen und Schülern kommen

zu Lachgas bisher weniger Nachfragen als wir erwartet hätten.» Es
habe in sozialen Medien aber schon Challenges gegeben, also
Mutproben, die den Konsum befördern könnten.

«Verbote sehe ich angesichts unserer bisherigen Beobachtungen bei uns
erst einmal nicht» sagt Pestotnik. Aber man müsse hinzuschauen,
welche Erfahrungen die anderen Länder machen. Sorgen macht sich
Pestotnik weniger wegen des Suchtpotenzials von Lachgas - es sei bei
gelegentlichem Konsum nicht riesig. «Aber der Konsum von Lachgas kann
starke körperliche Folgen wie Nervenschäden und eine
lebensgefährliche Sauerstoffunterversorgung haben, wenn viel
hintereinander konsumiert wird.»

Und man müsse gerade bei jungen Minderjährigen die Einnahme
unterbinden, da Lachgas die noch nicht abgeschlossene
Gehirnentwicklung beeinflussen könne. Auch Unfälle durch einen
ungeeigneten Ort der Einnahme seien ein Risiko. «Letztlich muss man
da mit Prävention ran, informieren und Risikokompetenzen stärken,
damit die Menschen bewusste Konsumentscheidungen treffen können.»

Auf einer Webseite von Berliner Drogenberatern zu Risikominderung
beim Konsum wird auch davor gewarnt, dass Lachgas die Wirkung
anderer Substanzen verstärken könne. Mische man es mit Ketamin,
wachse das Risiko für Nervenschädigungen noch. Wenn man die Substanz
inhaliere, solle man zwischendurch Luft holen, den Luftballon
mehrmals absetzen und keine größeren Mengen reinen Lachgases
inhalieren. Bei Taubheitsgefühl in den Fingern solle man zum Arzt
gehen, da es erste Anzeichen einer Nervenschädigung sein könnten.
Abschließend heißt es: «Risikofreien Konsum gibt es nicht.»

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite