Wie bekannt ist das Ablaufdatum für Rezepte? Von Sascha Meyer, dpa

Wenn sie den rosa Zettel in der Apotheke abgeben, bekommen manche
Kassenpatienten eine unerwartete Antwort: Das Rezept ist leider zu
alt. Könnte mehr Klarheit den dann nötigen Extra-Aufwand vermeiden?

Berlin (dpa) - Joghurts oder Hähnchenfilets sind nach einigen Tagen
«abgelaufen», auf Medikamenten-Packungen steht «verwendbar bis». Un
d
wie lange gelten Rezepte von der Ärztin oder vom Arzt? Wenn es nicht
so akut ist, haben nicht alle immer parat, dass die rosa Zettel nur
bis zu 28 Tage nach dem Ausstellen einlösbar sind. Ist man später
dran, muss man noch einmal zurück in die Praxis, um sich ein neues
Rezept zu holen. «Das kommt im Apothekenalltag immer wieder vor»,
heißt es bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(Abda). Eine genauere Erinnerungshilfe kann da das E-Rezept bieten.

Klarer könnte es theoretisch schon sein, wenn auf den Vordrucken
direkt eine Art Ablaufdatum stehen würde. Auf den Musterformularen
gibt es aber nur ein Feld für das Datum der Ausstellung. «Apotheker
dürfen Rezepte nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr beliefern, auch
nicht aus «Kulanz» gegenüber den Patientinnen und Patienten», sagt

eine Abda-Sprecherin. Mit der 28-Tage-Frist solle verhindert werden,
dass Arzneimittel erst abgeholt und eingesetzt werden, wenn für ihre
Einnahme tatsächlich kein Anlass mehr besteht, erläutert dazu auch
der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Wie oft Patienten mit zu alten Rezepten in Apotheken stranden, können
die Kassen aus ihren Daten nicht ablesen, wie ein GKV-Sprecher sagt.
Wenn Versicherte deshalb ein neues Rezept in der Praxis bekommen,
tauche in den Apotheken-Abrechnungen nur die einmalige Abgabe eines
Arzneimittels auf. Rückmeldungen, dass solche Mehrfachausstellungen
ein größeres Problem in Praxen sind, gibt es bei der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung nicht. In der Regel hätten Patienten ein Interesse,
ein Rezept auch schnell einzulösen, weil sie es ja brauchen.

Generell sei es empfehlenswert, Rezepte zeitnah nach dem Ausstellen
in einer Apotheke vorzulegen, heißt es bei der Abda. Anstelle der
rosa Zettel sollen dabei ohnehin bald mehr elektronische Rezepte zum
Zug kommen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt stark auf
ein Einlöseverfahren, bei dem man nur die Krankenkassenkarte in der
Apotheke einsteckt. Daneben gibt es auch eine E-Rezept-App. Und die
zeigt direkt an, wie lange man ein Rezept mit Kostenübernahme der
Kasse einlösen kann, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur
Gematik erläutert. Danach zeige die App auch an, wie viele Tage eine
Verordnung noch als Selbstzahler-Rezept auf eigene Kosten gültig ist.

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