Revision gegen Urteil zu Corona-Einreisequarantäne eingelegt
Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreist, muss zehn Tage lang
in Quarantäne: Diese Regel galt während der Corona-Pandemie zumindest
zeitweilig. Ein juristischer Streit um die Verordnung wandert nun vor
das Bundesverwaltungsgericht.
München (dpa/lby) - Ein Streit über bayerische Vorgaben zur
Quarantäne nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird nach dem
bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) nun auch das
Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Sein Ministerium habe Revision
gegen das VGH-Urteil von Anfang August eingelegt, sagte
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen
Presse-Agentur in München. Das Gericht hatte eine Verordnung des
Freistaats während der Pandemie für unwirksam erklärt.
«Unsere Prämisse war, Menschenleben zu schützen, und aus der
Verantwortung haben wir gehandelt», sagte Holetschek. Nach Prüfung
der schriftlichen Urteilsgründe habe sich das Ministerium
entschieden, Revision einzulegen. Der VGH hatte unter anderem
moniert, dass die Einreise aus einem Risikogebiet allein keinen
ausreichenden Ansteckungsverdacht begründe, der für eine Quarantäne
gegeben sein müsste.
Die für unwirksam erklärte Verordnung war am 5. November 2020
erlassen worden. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern
einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet
aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in
Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet w
ar
die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts.
Damit habe die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen,
urteilte der VGH. Denn als die Verordnung erlassen wurde, habe es
keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von
Risikogebieten gegeben.
Gegen die Regelung geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das während
der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als
Risikogebiet eingestuft war. Aus dessen Sicht hat die
Einreisequarantäne Freiheitsrechte der Eheleute beschnitten. Bayern
habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele
ausländische Risikogebiete. Die Einstufung als Risikogebiet sei
intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen.
«Welche Länder Risikogebiete sind, haben damals mehrere
Bundesministerien in gemeinsamer Entscheidung festgelegt», sagte
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek. «In der
Einreise-Quarantäneverordnung ging es darum, die Menschen vor einem
zusätzlichen Eintrag des Virus aus Risikogebieten zu schützen, um die
Pandemie einzudämmen.» Zudem habe die Anordnung von zehn Tagen
Quarantäne den Ergebnissen einer Beratung der EU-Gesundheitsminister
entsprochen, sagte ein Ministeriumssprecher.
Der Freistaat hatte mit Blick auf Corona-Schutzregeln zuletzt schon
einmal eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende November 2022
geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im
April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Die Staatsregierung
zahlte daraufhin unberechtigt verhängte Bußgelder zurück - laut
Gesundheitsministerium zunächst aber nur in wenigen Fällen.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.