Bundesgericht entscheidet über Verkaufsverbot für Wein

Leipzig (dpa/sn) - Im Rechtsstreit über ein Verkaufsverbot für Wein,
der Rückstände eines nicht zugelassenen Insektizids enthielt, will
das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag eine Entscheidung
verkünden. Konkret geht es das Verbot für mehrere Weine, das im Juni
2016 vom Landkreis Meißen verhängt wurde, weil der Gehalt an
Dimethoat den Wert von 0,01 Milligramm pro Kilo überschritten hatte.
Dieses Pflanzenschutzmittel sei zu diesem Zeitpunkt in Deutschland
nicht zugelassen gewesen, hieß es in der Begründung des
Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das die Berufung der
Winzergenossenschaft Meißen abgewiesen hatte.

Die Leipziger Verwaltungsrichter verwiesen nun jedoch auf eine
EU-Verordnung, die Ausnahmen erlaubte. Darin wurden Grenzwerte von
0,02 Milligramm pro Kilo für Dimethoat festgelegt, weil diese Werte
als nicht gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Diesen Wert hatte
der betroffene Wein unterschritten. Dies gelte es nun abzuwägen,
betonte die Senatsvorsitzende Renate Philipp.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Weinskandal
in Sachsen. Der Stein dazu wurde im Herbst 2015 bei einer
Routinekontrolle bei einem Weinbaubetrieb im Landkreis Meißen ins
Rollen gebracht. Damals fand man Rückstände von Dimethoat. Die
Winzergenossenschaft Meißen hatte die Weine aus zugelieferten Trauben
von Mitgliedern hergestellt. Inzwischen wurde das Kontrollsystem
geändert. Mittlerweile werden alle Qualitäts- und Prädikatsweine in
einem geänderten Prüfverfahren zentral über die
Landesuntersuchungsanstalt analysiert.

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