Landgericht weist Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden ab

Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Zahnärztin
einen starken Hörschaden. Sie führt das auf den Covid-19-Wirkstoff
von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess
Schadenersatz von dem Unternehmen - ohne Erfolg.

Mainz (dpa/lrs) - Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau
wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld
abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die
Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, sagte die
Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Zu den Gründen für
die Entscheidung äußert sich das Gericht erst, wenn die Begründung
den Prozessparteien zugestellt ist. Die Verkündung des Urteils hatte
nur wenige Minuten gedauert.

Der Anwalt der Frau kündigte an, die nächste Instanz beim
Oberlandesgericht Koblenz anzurufen. Er sprach von einem
«Fehlurteil». Die Klägerin von «einem Schlag ins Gesicht für alle

Betroffenen».

Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen Astrazeneca ein
Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Der
Rechtsbeistand der beklagten Seite hatte gefordert, die Klage
abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande
gekommen.

«Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft
anerkannt», sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit
Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das
Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) 
in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen
Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran
erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über
Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten
einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, «ob eine
Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen
wissenschaftlichen Stand geboten war».

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach
seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in
Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen «Bärendienst» f
ür
die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die
Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere
Länder zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten. Sie
fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden
werde.

Die Klägerin hatte zu Beginn des Zivilverfahrens in Mainz Ende Juni
gesagt, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie,
ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem
Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über
die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt
worden. Sie sei wegen des von der Berufsgenossenschaft anerkannten
Hörschadens auf der rechten Seite lange krankgeschrieben gewesen und
habe immer noch Beschwerden. Im Herbst solle es eine berufliche
Wiedereingliederung geben.

Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die
Situation im Frühjahr 2021, als Astrazeneca-Impfungen vorübergehend
ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von
Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer
reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische
Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der
Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Die Anwälte von Astrazeneca hatten in der Sitzung auf Diagnosen der
behandelenden Ärzte verwiesen, die bei der Frau einen Hörsturz
festgestellt hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und
müssten nichts mit der Impfung zu tun haben. Die Impfungen mit dem
Covid-19-Wirkstoff des britisch-schwedischen Herstellers seien zwar
kurzzeitig im Frühjahr 2021 ausgesetzt worden, der Impfstoff sei aber
immer zugelassen gewesen.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das
Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere
Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser
ist wissenschaftlich erwiesen.

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