Erkrankung nach Corona-Impfung - Gericht fordert Gutachten ein

Eine Frau erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer, verliert einen
Teil ihres Darms. Vom Hersteller verlangt sie hohen Schadenersatz.
Ein Gericht will nun prüfen, ob der Hersteller richtig über die
Impfung informiert hat - und zieht einen Gutachter hinzu.

Bamberg (dpa) - Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden
hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen
lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen
informiert hat. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen
Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der Senat gehe derzeit
davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca
geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der
Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das
Gericht am Montag mit. Das Gericht möchte nun zunächst ein Gutachten
einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, «ob eine
Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen
wissenschaftlichen Stand geboten war.»

Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Hersteller
auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 mit dem
Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens
impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten.
Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms
entfernt werden. Der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, bezeichnete
die Entscheidung des Gerichts am Montag als Etappensieg. Von der
Entscheidung gehe zudem eine Signalwirkung für andere Verfahren aus,
dass Gerichte nicht ohne Gutachten über diese Thematik entscheiden
könnten.

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es
weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im
Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die
Frau Berufung ein. Von Astrazeneca fordert sie mindestens 250 000
Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und
bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte
von
Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus
und verwiesen dabei auf die Entscheidung des Landgerichts.

Das Gericht stellte am Montag zugleich klar, dass es derzeit keine
ausreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung wegen «unvertretbarer
schädlicher Wirkungen» sehe. Dazu hätte es demnach nach der Zulassung

des Impfstoffs neue Erkenntnisse geben müssen, die einer Zulassung
entgegengestanden hätten. Die von der Klägerin angeführten
Nebenwirkungen seien jedoch schon bei der Zulassung bekannt gewesen
und berücksichtigt worden, hieß es.

Die 33-Jährige hatte vor ihrer schweren Erkrankung in der
IT-Abteilung der Diakonie gearbeitet und wurde im Frühjahr 2021
priorisiert geimpft. Im Nachhinein nehme sie es so wahr, dass
zumindest unterschwellig Druck ausgeübt worden sei, die Impfung auch
wahrzunehmen, hatte die Frau zu Prozessbeginn Anfang Juli gesagt. Mit
dem Wissen von heute hätte sie sich nicht mit dem Corona-Impfstoff
impfen lassen.

Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über
Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt
geworden, erläuterte das Gericht zum Prozessbeginn. Am 19. März 2021
wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt.
Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Stoff in
Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren.

Vor dem Prozess hatte eine Sprecherin von Astrazeneca
mitgeteilt: «Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche
Beschwerden gemeldet haben.» Die Patientensicherheit habe höchste
Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um
die sichere Anwendung aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen
zu gewährleisten. «Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben
bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem
Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen
potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.»

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das
Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere
Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser
ist wissenschaftlich erwiesen.

An Gerichten in Deutschland sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz
gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden
anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht
bekannt, auch bundesweit nicht.

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