Erkrankung nach Corona-Impfung - Klägerin fordert hohen Schadenersatz
Eine Frau lässt sich im Frühjahr 2021 mit dem Corona-Impfstoff von
Astrazeneca impfen. Kurz darauf erkrankt sie schwer und verliert
einen Teil ihres Darms. Trägt der Hersteller des Impfstoffs dafür
Verantwortung?
Bamberg (dpa/lby) - Weil sie nach einer Corona-Impfung schwer
erkrankt ist und nach eigenen Angaben bis heute an den Folgen leidet,
hat eine 32-Jährige aus Bayern den Impfstoffhersteller Astrazeneca
verklagt. Nachdem das Landgericht Hof die Schadenersatzklage der Frau
Anfang Januar abgelehnt hatte, begann am Montag die Verhandlung der
Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der Zivilprozess gehört
zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria
des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine
sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma
und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor
Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe
und unter den Folgen der Erkrankung leide.
Die Anwälte von Astrazeneca schlossen am Montag einen Vergleich mit
der Klägerin aus. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.
Da die Klägerin in der IT-Abteilung der Diakonie arbeitete, konnte
sie im Frühjahr 2021 priorisiert geimpft werden. Im Nachhinein nehme
sie es so wahr, dass zumindest unterschwellig Druck ausgeübt worden
sei, die Impfung auch wahrzunehmen, sagte die Frau. Mit dem Wissen
von heute hätte sich nicht mit dem Corona-Impfstoff impfen lassen.
Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über
Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt
geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen
mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die
Ständige Impfkommission (Stiko) den Stoff in Deutschland nur noch für
Menschen über 60 Jahren.
Aus Sicht des Anwalts der Frau informierte der Impfstoffhersteller
zum Zeitpunkt der Impfung der Klägerin falsch über mögliche mögli
che
Nebenwirkungen. Der Impfstoff hätte mit diesem Wissen nicht
zugelassen werden dürfen, sagte er. Die Frau fordert von Astrazeneca
mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen
Verdienstausfall und bis zu 600 000 Euro für künftige
Beeinträchtigungen.
Zu Beginn des Berufungsverfahrens beantragte der Anwalt der Klägerin
zudem, den Hersteller zur Auskunft über alle Nebenwirkungen und
negativen Folgen einer Impfung mit seinem Corona-Impfstoff zu
verpflichten.
Die Anwälte von Astrazeneca wiesen diese Forderungen am Montag zurück
und verwiesen auf das Urteil der ersten Instanz. Vor der Verhandlung
hatte eine Sprecherin von Astrazeneca zudem mitgeteilt: «Unser
Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet
haben.» Die Patientensicherheit habe höchste Priorität. Zudem hät
ten
die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung
aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen zu gewährleisten.
«Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die
Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die
Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.»
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau abgewiesen, da es weder
einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit
dem Impfstoff feststellen konnte, wie ein Sprecher des Gerichts
erklärte. Es handele sich um einen Impfstoff, dessen Nutzen die
Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent
Wirksamkeit einer doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die
Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen.
Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen
des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem
nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher
hätte Astrazeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes
Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem schloss das Gericht
aus, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung
abgelehnt hätte.
An bayerischen Gerichten sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz
gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden
anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht
bekannt, auch bundesweit nicht.
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das
Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere
Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser
ist wissenschaftlich erwiesen.
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