Stiftung Patientenschutz gegen Verschieben von Sterbehilfe-Entscheid

Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich gegen
ein Verschieben der vorgesehenen Parlamentsabstimmung zur Sterbehilfe
gewandt. Es sei richtig und wichtig, dass der Bundestag jetzt über
eine mögliche gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe entscheide,
sagte Vorstand Eugen Brysch. «Eine Verschiebung wird keine neuen
Erkenntnisse für die Bundestagsabgeordneten bringen. Denn im Kern hat
jedes Mitglied abzuwägen, ob die vorgesehenen Pflichtberatungen die
Selbstbestimmung der Sterbewilligen schützen können.»

Im Parlament liegen Initiativen zweier Abgeordnetengruppen vor, über
die voraussichtlich an diesem Donnerstag debattiert und abgestimmt
werden soll. Die Bundesärztekammer und medizinische
Fachgesellschaften hatten vor einem übereilten Beschluss in der
letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause gewarnt. Das sei einem
Thema dieser Reichweite unangemessen, für Hektik gebe es keine
Notwendigkeit.

Brysch sagte, die vorliegenden Entwürfe gingen über die Sorgen
Sterbenskranker hinaus. «Vielmehr entfalten sie Wirkung auf
lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen. Deshalb ist
ein klares Nein zu jedem der Anträge die einzige Chance, das ethische
Dilemma nicht zu vergrößern.» Eine Ablehnung bedeute keinesfalls ein

Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020,
das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe

gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes
Sterben verletzte. Dabei hat «geschäftsmäßig» nichts mit Geld zu
tun,
sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt». Das Urteil stößt eine

Tür für organisierte Angebote auf - ausdrücklich auch mit
Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

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