, digitale Übersicht ) Mehr Geld und Ost-West-Angleichung: Was sich jetzt für Rentner ändert Von Jörg Ratzsch und Christoph Jänsch, dpa

Mit dem Juli steigen in diesem Jahr wieder die Renten. Die Erhöhung
fällt relativ deutlich aus, wie bereits im vergangenen Jahr. Außerdem
wird der sogenannte Rentenwert im Osten an den im Westen angeglichen.
Was bedeutet das und wie wirkt sich das konkret aus?

Berlin (dpa) - Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land
bekommen ab Juli mehr Geld. Mit der jährlichen Rentenanpassung
steigen die Altersbezüge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um
5,86 Prozent. Außerdem kommt es mehr als 30 Jahre nach der
Wiedervereinigung zur Angleichung des sogenannten Rentenwerts Ost an
den im Westen - ein Jahr früher als geplant.

Wie viel mehr Rente macht das aus?

Ein Rentner im Westen mit 1500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung
ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Es
handelt sich aber um monatliche Brutto-Beträge - das heißt, vor dem
Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die
jährliche Erhöhung gilt nach Angaben der Rentenversicherung sowohl
für Altersrentner als auch für diejenigen, die wegen
Arbeitsunfähigkeit bereits früher in Rente sind
(Erwerbsminderungsrente). Die Erhöhung kommt automatisch. Empfänger
müssen nichts dafür tun.

Können Ruheständler durch die Rentenanhebung erstmalig
steuerpflichtig werden?

Ja, und zwar dann, wenn ihre Jahresrente nach Abzug ihres
individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben - wie
Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen - den
Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro für Alleinstehende
überschreitet. Die Folge: Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann
zur Pflicht. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Sie
werden steuerpflichtig, sobald nach Abzügen in Summe mehr als 21 816
Euro Jahresrente übrig bleiben. Nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums werden durch die Rentenerhöhung nun zwar
109 000 Rentnerinnen und Rentner neu steuerpflichtig. Zum
Jahresbeginn sind aber deutlich mehr, nämlich 195 000, aus der
Steuerpflicht herausgefallen, da der Grundfreibetrag auf die
genannten 10 908 Euro erhöht wurde.

Warum wird die Rente im Osten stärker angehoben als im Westen? 

Das liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der
Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das
wird nun schon in diesem Jahr erreicht. Der Rentenwert wird jährlich
unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung im Land angehoben. Nach
fast drei Jahrzehnten unterschiedlicher Berechnung in den neuen
Bundesländern, gilt ab Juli nun ein einheitlicher Wert von 37,60
Euro.

Wofür genau steht dieser Rentenwert überhaupt? 

Er gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt oder Rentenpunkt
wert ist. Die Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre: Wer
in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt im Land, bekommt
dafür einen Punkt - wer halb so viel verdient, erhält 0,5 Punkte. Wer
mehr verdient und damit mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt
entsprechend mehr Punkte gutgeschrieben. Die Zahl der gesammelten
Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere
Faktoren ergeben dann die Rente. Rentenpunkte gibt es auch für Zeiten
von Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Wer entscheidet eigentlich jedes Jahr über die Rentenerhöhung?

Die Bundesregierung und die Bundesländer: Die Regierung legt eine
Verordnung über die Anpassung der Renten zum 1. Juli unter
Berücksichtigung der zurückliegenden Lohnentwicklung im Land vor.
Dieser Verordnung müssen dann noch die Bundesländer im Bundesrat
zustimmen, was in der Regel Formsache ist. Der Bundestag muss nicht
beteiligt werden.

Und wer bezahlt die Rente?

Alle, die aktuell in die Rentenkasse einzahlen: Also
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden
Monat Rentenbeiträge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung
abführen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes
System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern
erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld
geht an diejenigen, die bereits Rentner sind, die eigene Rente wird
dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die
Rentenkasse wird außerdem durch Bundeszuschüsse, also durch Geld
aller Steuerzahler, unterstützt.

Wird die Rente weiter steigen? 

Nach Einschätzung der Rentenversicherung wird es auch im nächsten
Jahr wieder einen Anstieg geben. Auch vom Bundessozialministerium
heißt es: «Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus
beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der
Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.» Ein langfristiger
Vorausblick ist schwierig, weil nicht absehbar ist, wie sich die
Löhne weiter entwickeln. Ein Sinken der Renten ist allerdings
rechtlich durch eine Schutzklausel («Rentengarantie») ausgeschlossen.
Sinken die Löhne, bleiben die Renten dennoch gleich. Steigen die
Einkünfte nach einer Lohn-Delle wieder an, können die dann folgenden
jährlichen Rentenerhöhungen zum Ausgleich schwächer ausfallen.

Und die Rentenbeiträge?

Die bleiben nach einer Vorausschätzung der Rentenversicherung in den
nächsten drei Jahren beim heutigen Stand von 18,6 Prozent. 2027 wird
aber dann mit einem Anstieg auf 19 und 2028 auf 20 Prozent gerechnet.

Angenommen ich erreiche bald das Rentenalter, wie beantrage ich die
Rente?

Den Rentenantrag können angehende Ruheständler zum Beispiel online
auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen. Benötigt
werden bei Antragstellung unter anderem die
Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis,
Steuer-ID und IBAN. Damit die Rente auch garantiert im ersten
Rentenmonat ausgezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den
Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu
stellen.

Was ist, wenn ich die Frist versäume?

Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach
Renteneintritt stellt, erhält die ausgefallenen Rentenzahlungen auch
noch rückwirkend. Wer auch diese Frist versäumt, muss damit leben,
dass die Rente erst ab dem Antragsmonat fließt.

Wo kann ich sehen, welche Rente ich später einmal bekomme? 

Das steht in der jährlich per Post verschickten Renteninformation. Ab
jetzt gibt es aber auch eine Möglichkeit, das online abzufragen. Auf
der Plattform rentenuebersicht.de können sich Bürger seit Freitag
einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private
Altersvorsorge verschaffen und sich über die im Alter zu erwartende
Finanzsituation informieren. Allerdings ist die Seite noch nicht
vollständig. Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass sich
die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur
Verfügung stellen. Im Laufe des Jahres soll das ausgebaut werden.
Registrierung und Login laufen über die Online-Funktion des
Personalausweises mit der dazugehörigen «AusweisApp2» auf dem
Smartphone. Außerdem benötigt man seine Steuer-ID.

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