Haft für tödlichen Unfall: «Nicht gewollt, aber verschuldet» Von Helmut Reuter, dpa
Nach einem ausgelassenen Sommerfest mit DJs und Schaumparty kam es im
vorigen Jahr zu einem tragischen, folgenreichen Unfall mit
Todesfolge. Der Fahrer muss ins Gefängnis.
Rostock (dpa) - Dem Angeklagten war die Anspannung deutlich
anzumerken. Kurz vor der Urteilsverkündung weint er. «Es tut mir
unendlich leid. Es war keine Absicht», sagte der 20-Jährige unter
Tränen. Vor einem Jahr fuhr er mit einem mit sieben Personen
überfüllten und 265 PS starken Auto in eine Gruppe von Partygängern,
die wie er auf einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der
Galopprennbahn Bad Doberan gefeiert hatten. Eine 21-jährige Mutter
starb in Folge des Unfalls, vier Menschen wurden teils schwerst
verletzt. Dafür verurteilte das Amtsgericht Rostock den Angeklagten
zu zweieinhalb Jahren Haft.
Die Richterin betonte, der damals 19-Jährige habe die
Sorgfaltspflicht schwer verletzt. Er sei viel zu schnell und
unangepasst gefahren, habe mehr Personen im Auto mitgenommen als
erlaubt und zudem Alkohol getrunken, auch wenn der Angeklagte dies
bis zuletzt abstritt. Zudem sei er für Absprachen unter den Zeugen
verantwortlich, was die Richterin einen Komplott nannte. Er habe von
Anfang an die Legende aufrechterhalten, dass nur fünf Insassen im
Auto gewesen seien. Einen 16-Jährigen habe er so in eine uneidliche
Falschaussage getrieben.
Bei dem Unfall in den frühen Morgenstunden des 21. August 2022 wurden
in der Nähe des Freiluft-Partygeländes auf der Galopprennbahn in Bad
Doberan (Landkreis Rostock) eine 21-jährige Frau getötet und vier
Menschen teils so stark verletzt, dass sie wochenlang mit schweren
Knochenbrüchen im Krankenhaus lagen und teils noch heute in
Behandlung sind. Der Wagen fuhr laut Gutachter ungebremst in die
Gruppe. Die tödlich verletzte Frau wurde mit einer Geschwindigkeit
von mindestens 51 Stundenkilometern erfasst und über das Dach des
Wagens geschleudert.
«Hier und heute jedenfalls kann die Strafe nicht zur Bewährung
ausgesetzt werden», sagte die Richterin, die auch die Schwere der
Verletzungen der Geschädigten aufführte. Gegen das Urteil können bis
Mittwoch kommender Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Jugendstrafe von drei
Jahren und drei Monaten gefordert und deutliche Worte gefunden. Er
warf dem Angeklagte bewusstes Lügen und ein beschämendes Verhalten
vor. Er habe den Unfall zwar nicht gewollt, aber grob fahrlässig
verschuldet. Es gebe eine besondere Schwere der Schuld. Die
Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Der zum Unfallzeitpunkt 19-Jährige betonte mehrmals, dass er vor dem
Unfall keinen Alkohol getrunken, sondern nur ein Mundspray benutzt
habe. Dennoch wurde damals ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und
ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt.
Ein am Mittwoch vom Amtsgericht Rostock kurzfristig hinzugerufener
Gerichtsmediziner hielt den Konsum von Mundspray für nicht plausibel,
um den Blutalkoholwert von 0,21 Promille etwa eineinhalb Stunden nach
dem Unfall zu erklären. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte den
Inhalt von zwei kleinen handelsüblichen Mundspray-Dosen getrunken
hätte.
Am dem Prozess waren die Schwester der getöteten Frau sowie mehrere
der damals Schwerstverletzten als Nebenkläger vertreten. Der
Angeklagte entschuldigte sich am Mittwoch erneut bei den Angehörigen
der Opfer, was die Anwälte der Nebenkläger aber als nicht glaubwürdig
zurückwiesen.
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