Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden: Frau fordert Schmerzensgeld

Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Frau einen
starken Hörschaden. Die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte
Zahnärztin führt das auf den Impfstoff von Astrazeneca zurück und
fordert in einem Zivilprozess nun Schadenersatz.

Mainz (dpa) - Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit
dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer
Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld. Nach ihrer Impfung im März
2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, sagte die
Zahnärztin am Montag in dem Zivilprozess aus. Direkt nach der Impfung
in einem Impfzentrum in Mainz habe sie ein Kribbeln in Fingern und
ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie
eine Schlaganfallpatientin.

In ihrer Klage gegen Astrazeneca fordert die zum Zeitpunkt der
Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, das nicht unter der
Summe von 150 000 Euro liegen soll. Der Rechtsbeistand der beklagten
Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung
war zuvor nicht zustande gekommen. Das Landgericht will am 21. August
mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung des Falls erforderlich sind.
Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin
eine Entscheidung verkündet wird.

Die Klägerin, eine Zahnärztin, sagte in dem Verfahren, sie habe sich
aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der
Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht
ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen
und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden. Sie sei wegen des von
der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörschadens auf der rechten
Seite lange krankgeschrieben gewesen und habe immer noch Beschwerden.
Im Herbst solle es eine berufliche Wiedereingliederung geben.

Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die
Situation im Frühjahr 2021, als Astrazeneca-Impfungen vorübergehend
ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von
Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer
reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische
Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der
Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Die Anwälte von Astrazeneca verwiesen auf Diagnosen der behandelenden
Ärzte, die bei der Frau einen Hörsturz festgestellt hatten. Die
Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssten nichts mit der
Impfung zu tun haben. Die Impfungen mit dem Covid-19-Wirkstoff des
britisch-schwedischen Herstellers seien zwar kurzzeitig im Frühjahr
2021 ausgesetzt worden, der Impfstoff sei aber immer zugelassen
gewesen.

Das Landgericht Hof in Bayern hatte im Januar die Klage einer Frau
gegen Astrazeneca abgewiesen. Diese hatte nach starken
gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem
Covid-19-Impfstoff zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und
Schadenersatz verklagt.

Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass weder ein
Produktfehler noch ein Informationsfehler im Zusammenhang mit dem
Impfstoff festgestellt werden konnte. Mit der Berufung gegen die
Entscheidung befasst sich im Juli nun das Oberlandesgericht Bamberg.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das
Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere
Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser
ist wissenschaftlich erwiesen.

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