Rückforderung von Corona-Bußgeldern bisher nur neun Mal erfolgreich

Nicht mal zum Spazieren allein vor die Tür - solche Einschränkungen
zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern waren laut einer
Gerichtsentscheidung zu streng. Wer wegen Verstößen zahlen musste,
kann sein Geld zurückbekommen. Doch viele Anträge werden abgelehnt.

München (dpa/lby) - Von 348 Anträgen auf Rückzahlung von
Corona-Bußgeldern in Bayern waren bisher nur 9 erfolgreich. Wie das
bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur mitteilte, wurden bis 2. Mai 142 Anträge abgelehnt.
Der Rest sei noch in Bearbeitung.

Dass so viele Anträge abgelehnt worden seien, liege vor allem daran,
dass Menschen nur dann die Bußgelder zurückerhalten, wenn sie während

des ersten Corona-Lockdowns zum Beispiel zum Spazierengehen allein
oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts die Wohnung verlassen
hatten und dafür belangt wurden. Die entsprechenden Regeln in den
Ausgangsbeschränkungen vom 1. bis 19. April 2020 in Bayern hatte das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unverhältnismäßig und
unwirksam erklärt.

In diesem Zeitraum waren bayernweit rund 22 000 Bußgelder wegen
Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt worden - aber n
ur
ein kleiner Teil davon, weil die Betroffenen ihre Wohnung verließen,
«um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu
verweilen», wie es das Gesundheitsministerium formuliert. Wer zum
Beispiel Menschen aus anderen Haushalten traf und deshalb Bußgelder
zahlen musste, kann nicht auf eine Rückzahlung hoffen. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte diese Regel nicht beanstandet.

Ob in den neun bewilligten Fällen das Geld schon bei den Betroffenen
angekommen ist, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Dafür
seien die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. «Wir gehen

davon aus, dass die Rückzahlung zügig erfolgt», sagte der Sprecher.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, man habe
das Verfahren zur Rückzahlung «so bürgerfreundlich und einfach wie
möglich gestaltet». Betroffene müssten nur ein formloses Schreiben,
zum Beispiel eine E-Mail, an das jeweilige Landratsamt oder die
Stadtverwaltung schicken und eine Kopie des Bußgeld-Bescheids oder
einer gerichtlichen Entscheidung beifügen.

Dennoch geht das Gesundheitsministerium nicht davon aus, dass noch
deutlich mehr Bayern Corona-Bußgelder zurückfordern werden.
«Betroffene können bereits seit rund zwei Monaten Anträge stellen»,

sagte der Ministeriumssprecher. Die Zahl der Anträge halte sich aber
bislang «in einem überschaubaren Rahmen». Es gebe aktuell keine
Anhaltspunkte, «dass sich dies in absehbarer Zeit wesentlich ändern
könnte».