Land will Neu-Beamten Weg in gesetzliche Kasse erleichtern
Kiel (dpa/lno) - Die Landesregierung will neuen Beamtinnen und
Beamten bei einer Entscheidung für die gesetzliche
Krankenversicherung künftig in Härtefällen den Arbeitgeberanteil
zahlen. «Der nun in der Koalition gefundene Kompromiss macht die
Verwaltung moderner und attraktiver», sagte Finanzministerin Monika
Heinold (Grüne) am Freitag. Als Härtefälle gelten unter anderem
Krankheit, eine besondere Familiensituation oder eine späte
Verbeamtung.
Der Arbeitgeberanteil kann aber nicht nur von neuen Beamtinnen oder
Beamten, sondern auch von Verbeamteten beantragt werden, die sich
beim Start in ihre Laufbahn bereits für einen Verbleib in der
gesetzlichen Krankenkasse entschiedenen hatten.
Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Sie haben zu Beginn ihrer
Berufslaufbahn die Möglichkeit, sich zwischen Beihilfe und
ergänzender Teilversicherung in einer privaten Krankenkasse
einerseits oder freiwilligen Vollversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung andererseits zu entscheiden.
Das Ministerium konnte am Freitag auf Anfrage keine Angaben darüber
machen, wie viele Beamte derzeit bereits gesetzlich versichert
sind. Diese müssen für ihre gesamten Kosten selbst aufkommen. Sie
können nur ergänzend Beihilfe beziehen bei Aufwendungen, die von der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden wie
beispielsweise Heilpraktikerleistungen.
Kritik kam vom DGB Nord. «Die Landesregierung hat heute die Chance
vertan, Schleswig-Holstein als modernen Dienstherren für Beamtinnen
und Beamte aufzustellen», sagte die Vorsitzende Laura Pooth. Sechs
Bundesländer setzten mittlerweile auf das Hamburger Modell der
pauschalen Beihilfe und damit auf die Wahlfreiheit für neue
Beamtinnen und Beamte. «Die Begrenzung auf wenige Fälle führt zu mehr
Bürokratie und Unsicherheit für die Betroffenen.» Der Sonderweg
Schleswig-Holsteins sei eine vergebene Chance.
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