Was tun bei einem Schweinepest-Ausbruch? Minister bei Seuchenübung

Am 25. Mai 2022 brach die Afrikanische Schweinepest zum ersten und
bisher einzigen Mal in Baden-Württemberg aus. Behörden, Jäger und
Nutztierhalter sind dennoch in Alarmbereitschaft. Nun wurde der
Umgang mit der gefährlichen Tierseuche geprobt.

Mosbach (dpa/lsw) - Auch wenn es im Moment keinen Fall von
Afrikanischer Schweinepest in Baden-Württemberg gibt, haben die
Behörden im Land drei Tage lang den Umgang mit der Tierseuche geübt.
Koordiniert vom Ministerium für Ländlichen Raum ging es dabei unter
anderem um das Aufspüren verendeter Wildschweine mit Hilfe von
Kadaversuchhunden, den Einsatz von Drohnen, Desinfektionsschleusen
sowie das Vorgehen in Betrieben im Seuchenfall. Minister Peter Hauk
(CDU) will sich zum Abschluss der Tierseuchenübung am Samstag in
Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) einen Eindruck davon verschaffen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für den Menschen ungefährliche
Virusinfektion. Für Haus- und Wildschweine ist sie jedoch höchst
ansteckend und verläuft in der Regel tödlich. Der erste Fall in
Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in
Brandenburg nachgewiesen. Im Mai vergangenen Jahres gab es einen
Ausbruch in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Forchheim
(Landkreis Emmendingen).

Weitere Ausbrüche im Südwesten wurden laut einem Ministeriumssprecher
nicht verzeichnet. Der Fall habe gezeigt, welch schwerwiegende
Konsequenzen das Auftreten des Virus habe, etwa auf Schweinehalter,
die Jagd in der Region oder die Produktion von Pflanzen und die
Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Das alles
sei auch enorme Kosten verbunden, deswegen müsse alles unternommen
werden, um die Schweinepest von Haus- und Wildschweinen fernzuhalten.

Das Ministerium erklärte, es sei eine Aufgabe für die gesamte
Gesellschaftliche, die Tierseuche in den heimischen Nutz- und
Wildtierbestände zu verhindern. Bei der Bekämpfung müssten
Veterinäre, Jäger, Forst- und Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz
sowie der Katastrophenschutz zusammenarbeiten. Daher müssten mehr als
bei jeder anderen Tierseuche die gesamten jeweiligen
Verwaltungseinheiten eingebunden werden, hieß es.

Die Behörden im Land absolvieren regelmäßig Tierseuchenübungen, auc
h
zur Geflügelpest, die im Gegensatz zur Afrikanischen Schweinepest
ganz aktuell in Baden-Württemberg grassiert. Die Mehrzahl der Stadt-
und Landkreise war nach Ministeriumsangaben zuletzt betroffen. In
vielen Regionen gelten noch sogenannte Allgemeinverfügungen, die ein
Ausbreiten der Geflügelpest verhindern sollen. Dabei geht es unter
anderem darum, Federvieh im Stall zu lassen.

Seit Jahresbeginn bis 29. März wurde in Baden-Württemberg bei 154
Vögeln das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen und
amtlich festgestellt, wie der Ministeriumssprecher mitteilte. Davor
gab es auch schon Fälle. «Bei der Geflügelpest handelt es sich zwar
auch um ein hochinfektiöse bekämpfungspflichtige Tierseuche, welche
jedoch in der Vergangenheit häufiger aufgetreten ist, so dass bereits
entsprechende Kenntnisse und Erfahrungswerte vorliegen.»

Die Behörden im Land seien gut auf den Ernstfall vorbereitet,
erklärte der Sprecher. Das ganze Jahr über würden Proben bei
Wildvögeln und gehaltenem Geflügel untersucht, um ein vermehrtes
Auftreten des Virus rechtzeitig zu erkennen und schnell reagieren zu
können.

Die auch Vogelgrippe genannte Infektionskrankheit kommt vor allem bei
Wasservögeln vor. In Vogelbeständen kann sie sich leicht ausbreiten
und ist eine tödliche Gefahr. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
warnt davor, dass mit der Ausweitung der Vogelgrippe die Gefahr für

eine Ausbreitung unter Menschen wächst.