Für Krankschreibungen bei Erkältung wieder Praxisbesuch nötig

Berlin (dpa) - Die in der Corona-Krise eingeführten telefonischen
Krankschreibungen bei leichten Erkältungen sind beendet. Patientinnen
und Patienten müssen von diesem Samstag an wieder in die Praxis
gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen. Die
Möglichkeit per Telefon hatte es seit März 2020 fast durchgehend
gegeben, um unnötige Kontakte und Corona-Infektionen zu vermeiden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen
hatte eine Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis zum
31. März. Angesichts der entspannteren Pandemielage lief sie aber nun
aus.

Verbraucherzentralen, Hausärzteverband und Gesundheitspolitiker haben
sich dafür ausgesprochen, telefonische Krankschreibungen auf Dauer zu
erhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach machte deutlich,
dass er dies für sinnvoll hält. Der SPD-Politiker wies aber darauf
hin, dass die Entscheidungsbefugnis beim Gemeinsamen Bundesausschuss
liege. Der Minister würde es nach eigener Aussage befürworten, wenn
das Ende der Regelung noch einmal überdacht würde.