Noch kein Urteil im Prozess wegen versuchter Anstiftung zum Mord

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine Ex-Schönheitschirurgin und
ihren Ehemann wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord
hat das Landgericht Hamburg wegen eines Befangenheitsantrags nicht
wie geplant das Urteil verkündet. Die Verteidigerin des Mannes habe
die Vorsitzende Richterin abgelehnt, nachdem für ihren Mandanten ein
Arzt hinzugezogen worden sei, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher.
Zur Begründung habe die Verteidigerin angeführt, das Hinzuziehen des
Arztes lasse darauf schließen, dass die Richterin auf eine besonders
harte Verurteilung festgelegt sei.

Die Richterin wolle offenbar einen Mediziner bereithalten, falls der
Angeklagte infolge eines solchen Urteils beispielsweise einen
Zusammenbruch erleide, beschrieb der Sprecher den Gedankengang der
Verteidigerin.

Eigentlich wollte das Gericht am Freitag das Urteil verkünden. Die 49
Jahre alte Ärztin und der 51 Jahre alte Unternehmer sollen laut
Anklage versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu
akquirieren, der den in Hamburg lebenden, früheren Lebenspartner der
Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte den Angaben
zufolge in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

Nach Aussage des Gerichtssprechers war von Anfang an ein Arzt bei den
Verhandlungen dabei, zu Beginn vor allem wegen gesundheitlicher
Probleme der Angeklagten. Zuletzt habe auch der Angeklagte zumindest
ärztliche Aufmerksamkeit benötigt. Nun müsse das Gericht ohne die
Vorsitzende Richterin den Befangenheitsantrag prüfen. Sollte er
abgelehnt werden, könne am kommenden Dienstag das Urteil verkündet
werden. Andernfalls würde der Prozess platzen.