Erstes Regionales Gesundheitszentrum Niedersachsens geht an den Start

Ankum/Hannover (dpa/lni) - Mit einem Regionalen Gesundheitszentrum
(RGZ) in Ankum bei Osnabrück geht Niedersachsen neue Wege bei der
Krankenversorgung auf dem Land. Mit dem neuen Konzept sollen
ambulante und stationäre Leistungen unter einem Dach angeboten
werden. Das RGZ Ankum soll am kommenden Montag seinen Betrieb
aufnehmen, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in
Hannover mit.

Neben ambulanten ärztlichen Leistungen und einer stationären
Grundversorgung gehört auch eine Pflegeeinrichtung für ältere
Menschen zum Angebot im früheren Marienhospital Ankum-Bersenbrück. Im
Lauf des Jahres sollen weitere Therapien und Beratungen ergänzt
werden. Fünf Fachärzte der Inneren Medizin, der Chirurgie und der
Orthopädie stehen zur Verfügung, ein Facharzt für Gastroenterologie
soll bald folgen. Die Belegklinik der Gynäkologie und Geburtshilfe
wechselt voraussichtlich im Juli ins benachbarte Quakenbrück.

«Mit den Regionalen Gesundheitszentren etablieren wir
in Niedersachsen ein zukunftsfähiges Versorgungsmodell», sagte
Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Ein solches
Versorgungszentrum könne die lokale Gesundheitsversorgung
sicherstellen, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr bestehe. Das
sei im Flächenland Niedersachsen ein wichtiger Schritt. Das Land
fördert die Umwandlung des Krankenhauses in ein RGZ mit zwei
Millionen Euro.

Der Krankenhausträger, die Niels-Stensen-Kliniken-Gruppe, wollte aus
wirtschaftlichen Gründen das Krankenhaus nicht in der alten Form
weiterbetreiben. Die Schließung des Krankenhauses und die Umwandlung
in ein RGZ hatten in der Region für großen Unmut gesorgt.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) äußerte sich

kritisch zu dem Modell. Die Vergütung für die Leistungen des
Gesundheitszentrums werde aus dem begrenzten Budget der
niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte genommen, sagte der
KVN-Vize Thorsten Schmidt. «Uns allen sollte bewusst sein, dass nur
Teile der bisherigen stationären Leistungen in einem RGZ erbracht
werden können.» Die bisherigen stationären Leistungen in einem
Krankenhaus würden zu Lasten der Ärzte in den ambulanten Bereich
verlagert.