Klinikskandal Stuttgart: Weitere Anklage gegen neun Personen

Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen des Stuttgarter Klinik-Skandals hat die
Staatsanwaltschaft Anklage gegen neun Männer und Frauen erhoben.
Ihnen wird Betrug, Untreue und teilweise auch Bestechlichkeit und
Bestechung ausländischer Amtsträger zur Last gelegt, wie ein
Behördensprecher am Donnerstag mitteilte. Hintergrund der Anklage ist
die aus dem Ruder gelaufene Behandlung libyscher Kriegsopfer. Ferner
geht es um den Vorwurf der Korruption bei einem Beratungsprojekt mit
dem kuwaitischen Gesundheitsministerium.

Unter den Angeschuldigten befinden sich auch der frühere Stuttgarter
Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) und der ehemalige
Leiter der Auslandsabteilung des Klinikums, Andreas Braun.

Worum es geht: Opfer des libyschen Bürgerkriegs sollten in
Deutschland behandelt werden, die libysche Regierung sollte die
Kosten tragen. Dafür gab es einen Vertrag. Allerdings sollen von den
18 Millionen Euro Vorkasse durch den libyschen Kostenträger
erhebliche Mittel zweckentfremdet worden sein. Eine Controllerin der
Botschaft entdeckte das mutmaßlich illegale Vorgehen und erstattete
Anzeige.

Die vorgelegten Rechnungen wurden nicht akzeptiert. Die Botschaft
könnte 8,3 Millionen Euro vom dem Krankenhaus zurückfordern. Dem
Klinikum dürfte darüber hinaus ein Schaden von elf Millionen Euro
entstanden sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

In einem weiteren Fall geht es um etwaige Schmiergeldzahlungen bei
einem Beratungsprojekt für eine Klinik in Kuwait. Das Projektvolumen
wurde mit 46 Millionen Euro angegeben. Hierbei sollen insgesamt 7,8
Millionen Euro an Bestechungsgeldern an Amtsträger in Kuwait
ausbezahlt worden sein.

Der Leiter der Auslandsabteilung, Braun, soll außerdem
Scheinrechnungen abgezeichnet und dafür Bestechungsgelder kassiert
haben. Es geht um mindestens 71 000 Euro, wie die Staatsanwaltschaft
weiter mitteilte. Dem früheren Bürgermeister Wölfle wird zudem zur
Last gelegt, den damaligen Interims-Geschäftsführer des Klinikums
Stuttgart angewiesen zu haben, mit dem früheren ärztlichen Direktor
einen neuen, für diesen deutlich finanziell vorteilhafteren
Aufhebungsvertrag zu schließen. Es habe aber bereits ein wirksamer
Aufhebungsvertrag bestanden.

Zunächst muss das Landgericht Stuttgart über die Zulassung der
Anklage entscheiden. Zuvor sind schon drei externe Dienstleister
angeklagt worden. Sie warten noch auf ihr Verfahren. In einem ersten
Prozess sind im Zuge des Klinik-Skandals drei externe Dienstleister
zu Geldauflagen und Haftstrafen verurteilt worden.