Ärzte im Warnstreik - Nur Dienst wie am Wochenende an vielen Kliniken

In sechs Bundesländern sind Ärzte von kommunalen Krankenhäusern in

einen Warnstreik für eine bessere Bezahlung getreten - darunter auch
welche aus Baden-Württemberg. Um ihren Forderungen Nachdruck zu
verleihen, reisten manche dafür extra nach Bayern.

Stuttgart (dpa/lsw) - Patientinnen und Patienten an vielen kommunalen
Kliniken im Südwesten haben am Donnerstag die Folgen eines
Warnstreiks der Ärzteschaft zu spüren bekommen. Oft gab es nur
Dienste wie am Wochenende, eine Versorgung von Notfällen sollte aber
sichergestellt sein. Hintergrund ist ein Tarifkonflikt.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatte daher rund 9500 Mediziner
und Medizinerinnen in Baden-Württemberg aufgerufen, die Arbeit
ganztägig niederzulegen. Betroffen waren den Angaben nach etwa 80
kommunale Krankenhäuser. Mehr als 1000 Ärztinnen und Ärzte fuhren
einem Sprecher zufolge zu einer zentralen Kundgebung nach München.
Einen Streikaufruf gab es auch in fünf weiteren Bundesländern.

Der Marburger Bund fordert von den Arbeitgebern für die bundesweit
rund 55 000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken eine
Erhöhung der Gehälter um 2,5 Prozent. Zudem soll es mit Wirkung ab 1.
Januar 2023 einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung im
Oktober 2021 aufgelaufenen Preissteigerungen geben.

«Weder hielten die Arbeitgeber es für nötig ein eigenes Angebot zu
machen, noch haben sie sich in ernsthafter Weise mit der Forderung
der Ärzteschaft auseinandergesetzt», erklärte die 1.
Landesvorsitzende des Marburger Bundes Baden-Württemberg, Sylvia
Ottmüller. «Ein solches Verhalten können wir nicht hinnehmen.»

Der 2. Landesvorsitzende, Jörg Woll, sagte laut Mitteilung: «Es ist
zweifelhaft, ob seitens der Arbeitgeber überhaupt eine Bereitschaft
besteht, gemeinsam zu verhandeln. Offensichtlich müssen wir an dieser
Stelle den Druck erhöhen, was wir heute tun.»

Das bestreikte Universitätsklinikum Mannheim beispielsweise hatte
vorab mitgeteilt, dass neben Notfällen Intensivstationen,
Transplantationen sowie alle nicht aufschiebbaren Operationen und
Therapien von Krebspatienten von den Streikmaßnahmen ausgenommen
seien. Patienten, die der Haus- oder Facharzt zur sofortigen
Behandlung überweist, könnten ebenfalls wie üblich behandelt werden.