Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet

Berlin (dpa) - Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei
leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende.
Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen
Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur
noch bis zu diesem Freitag (31. März). Der Vorsitzende Josef Hecken
sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Krankschreibung per Telefon
habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als «einfach
umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle
voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden».

Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts
(RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie
bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich.

Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden sind
seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte
unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden. Der
Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach
verlängert, zuletzt bis 31. März. Das RKI stufte die Risikobewertung
für Deutschland Anfang Februar von hoch auf moderat herab.

Hecken sagte, mit der Sonderregelung sei ein Gleichgewicht zwischen
dem Schutz vor einer Corona-Infektion und dem Zugang zur Versorgung
gelungen. Er denke zum Beispiel an chronisch Kranke, die regelmäßige
Betreuung brauchen. «Darüber bin ich sehr froh.» Selbstkritisch müs
se
er sagen, dass der Bundesausschuss im Umgang mit der telefonischen
Krankschreibung als Teil des Anti-Corona-Instrumentenkastens das
richtige Maß erst habe finden müssen. Ein zwischenzeitlicher Verzicht
auf die Regelung angesichts sinkender Fallzahlen bereits im Frühjahr
2020 sei zu optimistisch gewesen und schnell korrigiert worden.

«Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine
Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten - nicht nur
bei leichten Atemwegserkrankungen», erläuterte Hecken. «Das heißt
also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein
Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen
muss.» Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne

eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus begrüßte das
Auslaufen der Corona-Sonderregel, für die kein Anlass mehr bestehe.
Durch die Videosprechstunde könnten sich Patientinnen und Patienten
auch ohne Vor-Ort-Besuche krankschreiben lassen. Diese Modernisierung
des Gesundheitswesens sei ein großer Wert der Digitalisierung.