Wegen Schulverweigerung - Gericht entscheidet über Sorgerecht

Oldenburg (dpa/lni) - Weil Eltern ihre Kinder während der
Corona-Pandemie nicht mehr in die Schule geschickt haben, droht ihnen
der teilweise Entzug ihres Sorgerechts. Das Oberlandesgericht
Oldenburg bestätigte vorläufig einen entsprechenden Beschluss des
Amtsgerichts Osnabrück, wie das OLG am Mittwoch mitteilte. In der
Hauptsache soll der Fall nach Ostern verhandelt werden.

Als die niedersächsischen Schulen nach dem Lockdown wieder öffneten,
aber noch Masken- und Abstandspflicht galten, schickten die Eltern
einer Familie ihre Kinder nicht wieder in den Unterricht. Die Kinder
zwischen 12 und 17 Jahren wollten wegen der Masken- und
Abstandspflicht nicht mehr zur Schule gehen und zu Hause ihren
eigenen Interessen nachgehen, schilderte das OLG die Argumentation
der Familie. Die Eltern vertraten die Auffassung, die Kinder sollten
sich selbst entdecken können und selbstbestimmt lernen.

Das Amtsgericht Osnabrück entzog darauf den Eltern einen Teil des
Sorgerechts, das Recht auf Regelung schulischer Angelegenheiten. Die
Eltern legten Beschwerde zum OLG ein.

Ein staatliches Eingreifen sei gerechtfertigt, da durch die
Schulverweigerung das Kindeswohl gefährdet sei, verkündete das OLG
vorab (Az. 11 UF 206/22). In Deutschland gelte grundsätzlich eine
Schulpflicht für alle Kinder. Damit gehe eine Pflicht der Eltern
einher, für den Schulbesuch zu sorgen.