Siebeneinhalb Jahre Haft für Pathologen wegen falscher Diagnosen

Saarbrücken (dpa) - Wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen ist
ein Pathologe am Dienstag vom Landgericht Saarbrücken zu einer
Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das
Gericht sah den Vorwurf des Totschlags und in einem anderen Fall der
fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen an. Der bisher bestehende
Haftbefehl wird aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Der heute 64-jährige Deutsche soll 2019 bei Untersuchungen von Proben
in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen
haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen
Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952)
starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten (45) war die
bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020
festgestellt worden. Seine Prognose ist laut Gutachter nun deutlich
schlechter.

Laut Anklage war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund
einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen war,
den Facharztstandard einzuhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags in zwei
Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter - gefordert. Die
Verteidigung hatte auf fahrlässige Körperverletzung und
Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine Gesamtstrafe von
sieben Jahren und sechs Monaten beantragt.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus
insgesamt drei Prozessen.