Prozess gegen Pathologen wegen Falschdiagnosen: Urteil erwartet

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Prozess gegen einen Pathologen aus St.
Ingbert wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen soll am Dienstag
(9.00 Uhr) am Landgericht Saarbrücken das Urteil verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 64-jährigen deutschen
Angeklagten eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Dabei handelt
es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen.

Beim aktuellen Verfahren sah die Oberstaatsanwältin den Vorwurf des
vollendeten und des versuchten Totschlags als erwiesen an. Die
Verteidigung plädierte auf fahrlässige Körperverletzung und
Körperverletzung mit Todesfolge: Sie beantragte eine Gesamtstrafe von
sieben Jahren und sechs Monaten.

Der Facharzt soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen
fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und
Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen
eingeleitet. Einer der beiden Männer starb ein Jahr später. Bei dem
anderen Patienten war die bösartige Erkrankung erst bei einer
erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er
aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage
gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.

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