32-Jähriger wegen Verleumdung von Ex-Minister Spahn verurteilt

Osnabrück (dpa) - Wegen Verleumdung des früheren
Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) muss ein 32-jähriger Mann
ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den ehemaligen
Unternehmer am Freitag zu acht Monaten Freiheitsstrafe, wie ein
Gerichtssprecher mitteilte. Im Falle einer Verleumdung einer Person
des öffentlichen Lebens drohe stets Haft - und mit Blick auf weitere
Vorwürfe gegen den Mann komme Bewährung nicht infrage, hieß es zum
Strafmaß.

Nach Auffassung der Wirtschaftskammer schilderte der Angeklagte in
einer anderen Verhandlung ein vermeintliches Treffen mit dem
damaligen Gesundheitsminister im Jahr 2020. Dabei habe der Angeklagte
bewusst wahrheitswidrig behauptet, der Minister habe angedeutet, dass
er persönliche Vorteile aus möglichen Geschäften mit dem
Bundesgesundheitsministerium erwarte. Das Gericht stellte fest, dass
es ein persönliches Treffen und auch die Äußerung des Ministers nicht

gegeben habe.

Eine falsche Verdächtigung sah die Kammer hingegen nicht. Es sei
nicht sicher festzustellen, dass der Angeklagte mit seinen Äußerungen
strafrechtliche Ermittlungen gegen den Minister bezweckt habe. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit Revision zum
Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Außerdem soll der Angeklagte zu Beginn der Corona-Pandemie im
Frühjahr 2020 dem Bundesgesundheitsministerium FFP-Schutzmasken zum
Kauf angeboten haben. Er habe für die Lieferung einen Vorschuss von
17 Millionen Euro verlangt, sei aber nie zur Lieferung in der Lage
gewesen. Es kam aber nie zu dem Geschäft, Zahlungen wurden nie
geleistet.

Diesen Verfahrensteil wegen versuchten Betrugs bei der Beschaffung
von Corona-Schutzmasken trennte die Kammer ab und setzte ihn zunächst
aus. Unter anderem müssten voraussichtlich weitere Zeugen aus dem
Ausland vernommen werden. Das bedeute, dass zu diesen Vorwürfen
gegebenenfalls später verhandelt werde.