Millionenbetrug mit Corona-Tests - Mehr als zehn Jahre Haft beantragt

Berlin (dpa/bb) - In einem Betrugsprozess gegen einen ehemaligen
Betreiber von Corona-Testzentren hat die Staatsanwaltschaft auf
eine Strafe von mehr als zehn Jahren Haft plädiert. Der 47-Jährige

habe fast zehn Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet und
erhalten, stand für den Anklagevertreter am Mittwoch nach
siebenmonatiger Verhandlung vor dem Berliner Landgericht fest. Unter
Einbeziehung einer früheren Verurteilung sei eine Strafe von zehn
Jahren und drei Monaten zu verhängen, beantrage der Staatsanwalt. Das
Urteil soll am 27. März verkündet werden. 

Die Verteidiger plädierten auf eine Gesamtstrafe von maximal sieben
Jahren Haft. Mitangeklagt wegen Beihilfe ist die Schwester des
47-Jährigen. Im Fall der 45-Jährigen sprachen sich Staatsanwalt und
Verteidiger für eine Bewährungsstrafe aus.  

Es ist das für die Hauptstadt bisher größte Strafverfahren
wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests.
Der 47-Jährige soll laut Anklage zwischen Mai 2021 und Februar 2022
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Corona-Tests abgerechnet
haben, die nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführt worden
seien. Rund 9,7 Millionen Euro habe er erschwindelt, knapp 2,5
Millionen Euro seien über Konten der Schwester geflossen. Mehr als
6,6 Millionen Euro soll der Mann laut Anklage auf ein Konto in die
Türkei weitergeleitet haben.

Der damalige Spätkauf-Betreiber sei des besonders schweren Betrugs in
67 Fällen schuldig zu sprechen, beantragte der Staatsanwalt. In die
Strafe seien auch die drei Jahre und acht Monate Haft einzubeziehen,
zu denen der 47-Jährige vor einem Jahr verurteilt worden war; unter
anderem wegen Vergewaltigung.

Die beiden Geschwister waren Ende März 2022 bei Durchsuchungen von
Wohnungen und Teststationen in Berlin festgenommen worden. Der
Geschäftsmann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger
sagte im Plädoyer, der Staatsanwalt habe «ausgeblendet, dass im
erheblichen Umfang die abgerechneten Tests auch durchgeführt worden
waren». Der in der Anklage angenommene Schaden sei im Prozess nicht
nachgewiesen worden.