Christliche Geistliche fordern Ausbau der Suizidprävention

Hannover (dpa/lni) - In der Debatte um eine Neuregelung bei der
Suizidassistenz haben führende christliche Geistliche einen Ausbau
der Suizidvorbeugung gefordert. Eine rechtliche Regulierung der
Sterbehilfe reiche nicht aus, teilten Geistliche aus Niedersachsen
und Bremen in einem Positionspapier am Mittwoch mit. «Wie der
Einzelne stirbt, hat Auswirkungen auf andere, auf die Gemeinschaft»,
hieß es.

Die Christen hoben drei Aspekte besonders hervor. Erstens brauche es
für eine verlässliche Beurteilung des Suizidwillens besondere
psychologische und medizinische Kompetenz. Zudem sollten
Beratungsangebote in bereits vorhandene Beratungsstellen integriert
werden, unter anderem um eine breite Unterstützung zu gewährleisten.
Zuletzt dürfe kein Mensch und keine Einrichtung dazu verpflichtet
werden, Sterbehilfe zu leisten.

Darüber hinaus betonten die Geistlichen, dass sie eine
Kommerzialisierung sowie Werbung in diesem Bereich ablehnen. Auch
brauche es rechtliche Regelungen gegen Fälle, in denen der
Suizidwunsch nicht freiwillig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung zur Selbsttötung gekippt. «Das allge
meine
Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben»,
urteilten die Richter. Zwar dürfe der Gesetzgeber Suizidhilfe
regulieren, dabei müsse er aber «sicherstellen, dass dem Recht des
Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur
Entfaltung und Umsetzung verbleibt».