Urteil erwartet in Prozess gegen Pathologen wegen Falschdiagnosen

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Prozess gegen einen Pathologen aus St.
Ingbert wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen soll nun am
kommenden Dienstag (28. März) am Landgericht Saarbrücken das Urteil
verkündet werden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.
Der ursprünglich für die Urteilsverkündung vorgesehene Termin war
wegen der Erkrankung eines Schöffen in der vergangenen Woche
kurzfristig abgesagt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 64-jährigen deutschen
Angeklagten eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Dabei handelt
es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen.

Beim aktuellen Verfahren sah die Oberstaatsanwältin den Vorwurf des
Totschlags in zwei Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter
- als erwiesen an. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige
Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge: Sie beantragte
eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

Der Facharzt soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen
fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und
Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen
eingeleitet. Einer der beiden Männer starb ein Jahr später. Bei dem
anderen Patienten war die bösartige Erkrankung erst bei einer
erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er
aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage
gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.