Mutmaßliche IS-Unterstützerin: Aussage ohne Öffentlichkeit

Das Interesse am ersten Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin vor dem
Thüringer Oberlandesgericht ist groß. Für die Aussage der jungen Frau

wird die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen.

Jena (dpa/th) - Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena will für die
Aussage einer mutmaßlichen IS-Unterstützerin die Öffentlichkeit
ausschließen. Die 25-Jährige aus Erfurt muss sich seit Dienstag wegen
der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
Verstößen gegen das Waffenrecht und Beihilfe zur Körperverletzung
verantworten. Ihre Aussage wird am zweiten Prozesstag am 28. März
erwartet.

Die Verteidiger der Frau haben den Antrag auf Ausschluss der
Öffentlichkeit vor allem mit dem Gesundheitszustand der Beschuldigten
begründet. Die junge Frau sei psychisch beeinträchtigt. Die
Verteidiger nannten unter anderem eine posttraumatische
Belastungsstörung und eine Angststörung, mit der
Konzentrationsschwierigkeiten einhergingen. Angesichts dieses von
einem Facharzt bestätigten Zustands sei mit anwesenden Zuschauern und
Medienvertretern im Saal «eine nicht hinzunehmende Gefahr der
Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten» verbunden, entschied das
Gericht.

Es sei zu erwarten, dass die Stellungnahme der 25-Jährigen Fragen
ihrer ganz persönlichen Lebensführung betreffen, so der Vorsitzende
Richter am Oberlandesgericht. Es gehe um religiöse Überzeugungen,
ihre Weltanschauung, um Fragen der Kindererziehung und um
Beziehungen, die das Leben der jungen Frau über mehrere Jahre geprägt
hätten. Trotz der enormen öffentlichen Aufmerksamkeit müssten die
Interessen der Beschuldigten daher geschützt werden, hieß es.

Als damals 18-Jährige soll die Frau 2015 über die Türkei nach Syrien

gereist sein. Dort soll sie sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft
der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und nach
islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben, der 2018 bei
Gefechten starb. Ein gemeinsames Kind kam den Angaben zufolge 2016
auf die Welt. Die Beschuldigte habe sich in Glaubens- und
Sprachkursen der Vereinigung fortbilden lassen und sich darum bemüht,
andere Frauen in Deutschland zu einer Ausreise zum IS zu bewegen.

Sie habe ein Schnellfeuergewehr und eine Schrotflinte besessen und im
März 2019, nachdem sie sich ergeben hatte, in einem kurdischen Lager
in Syrien eine andere Insassin angefeuert, als diese eine
vermeintliche «Abtrünnige» körperlich misshandelt habe. Sie wurde
2019 bei der Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen und ist
seitdem in Untersuchungshaft.

Ab dem dritten - dann wieder öffentlichen - Termin am 31. März sollen
Zeugen gehört werden. Insgesamt sind bislang sechs weitere
Prozesstage bis Mitte Mai geplant.