Holetschek weist Kritik von SPD und FW zu Corona-Bußgeldern zurück

München (dpa/lby) - In der Debatte um die Rückzahlung von
unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern hat Gesundheitsminister
Klaus Holetschek den CSU-Koalitionspartner Freie Wähler (FW) und die
SPD massiv kritisiert. «Die Forderung, alle Corona-Bußgelder im
Zusammenhang mit Ausgangsbeschränkungen zurückzuzahlen, zeugt von
großer Unkenntnis. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat gerade nicht
geurteilt, dass zur Bekämpfung einer Pandemie Ausgangsbeschränkungen
generell unzulässig sind», sagte der CSU-Politiker am Montag der
Deutschen Presse-Agentur in München.

Bayern orientiere sich - anders als von den Kritikern behauptet - eng
am Urteil des Gerichts. Es wäre zudem ein falsches Signal, auch jene
Bußgelder zurückzuzahlen, die im Sinne der Rechtsprechung
berechtigterweise verhängt wurden, etwa wenn jemand Corona-Partys
gefeiert und damit andere Menschen gefährdet habe.

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
wonach Bußgelder wegen des Verlassens der eigenen Wohnung «zum
Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des
eigenen Hausstandes erlassen» unrechtmäßig waren - dabei geht es aber

nur um den Zeitraum zwischen dem 1. und dem 19. April 2020.

Der Freistaat hatte daraufhin angekündigt, die Bußgelder sollten bei
entsprechenden Anträgen der Betroffenen zurückerstattet werden. In
einem Bericht von BR24 hatten dies unter anderem SPD-Landeschef
Florian von Brunn und die Generalsekretärin der Freien Wähler, Susann
Enders, kritisiert. Sie forderten eine Rückzahlung aller unrechtmäßig

erhobenen Bußgelder.

Holetschek forderte Enders zu mehr Sachlichkeit auf. Die Behauptung
sei falsch, es gebe beim Gesundheitsministerium eine «große
Zurückhaltung» bei der Aufarbeitung der Corona-Politik. «Das
Gegenteil ist der Fall. Wir haben unmittelbar mit dem Erlass von
Corona-Schutzmaßnahmen damit begonnen, deren Wirkung kritisch zu
hinterfragen», sagte Holetschek. Gerade zu Beginn der Pandemie habe
es aber nur wenig gesicherte Erkenntnisse über das Virus und dessen
Verbreitung gegeben.

Mit Blick auf Bußgelder, die schon Ende März - also während der
vorläufigen Ausgangsbeschränkung durch Allgemeinverfügung - verhäng
t
worden seien, sagte Holetschek, auch hier könne eine
Einzelfallprüfung durch die Regierungen erwogen werden.