Urteil: 130 000 Euro Schmerzensgeld für teils erblindetes Kind

Ein Kind kommt als Frühchen auf die Welt - und erblindet auf einem
Auge. Hätte dies mit rechtzeitiger Behandlung verhindert werden
können? Das Landgericht Oldenburg sah keinen Aufklärungsfehler. Zu
einer anderen Einschätzung ist das Oberlandesgericht in der Stadt
gelangt.

Oldenburg (dpa/lni) - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem auf
einem Auge erblindeten Kind unter anderem 130 000 Euro Schmerzensgeld
zugesprochen. Nach Einschätzung der Richter wurde es zu spät
augenärztlich untersucht, wie das OLG am Montag mitteilte. Das 2016
als Frühchen geborene Kind hat auf dem anderen Auge eine hochgradige
Sehbehinderung. Das am 1. März gesprochene Urteil gegen eine Klinik
ist noch nicht rechtskräftig. Am Landgericht Oldenburg war die Klage
zuvor abgewiesen worden.

Frühgeborene hätten ein erhöhtes Risiko einer Netzhautablösung, hie
ß
es. Das ist eine Krankheit, bei der sich die Netzhaut von der Haut
dahinter löst. Das Kind wurde deshalb nach der Geburt drei Monate
lang in einem Krankenhaus regelmäßig untersucht. Bei der Entlassung
wurde eine Kontrolle nach drei weiteren Monaten empfohlen.

Bereits fünf Wochen später wurde eine Netzhautablösung festgestellt.

Nach Einschätzung eines gerichtlichen Sachverständigen wäre es durch

eine frühere Nachbegutachtung möglich gewesen, die Erkrankung
erfolgreich zu behandeln - etwa per Laser.

Das Gericht hat dem Kläger, dem Kind, das von seinen Eltern vertreten
wurde, etwa 50 000 Euro mehr Schmerzensgeld zugestanden als
gefordert. Es werde sein Leben lang auf Hilfen angewiesen sein, heißt
es in der Mitteilung. Zudem schulde die Klinik Schadensersatz für
Schäden, die nicht vom Sozialversicherungsträger übernommen werden.


Das Landgericht Oldenburg hatte zuvor die Klage abgewiesen, weil es
einen direkten Zusammenhang zwischen dem späten Kontrolltermin und
der Netzhautablösung nicht für erwiesen hielt.